Continentale SelAS 22 650, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SelAS 22 650, SelZ 3 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 22 650, SelZ 3 AW der Continentale kombiniert eine moderate Selbstbeteiligung von 650 EUR mit dem GOÄ-Höchstsatz für ambulante und stationäre Behandlungen. Bei Zahnersatz zahlt der Tarif 75% bis zu jährlichen Summenbegrenzungen, Zahnbehandlung wird sogar zu 90% erstattet. Mit Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer und umfassendem Leistungsschutz richtet sich dieser Tarif an Bestandsversicherte der Continentale, die auf eine stabile Altersrückstellung und bewährte Leistungen setzen.
Als Alte-Welt-Tarif und geschlossenes Produkt profitiert der SelAS 22 650 von einer etablierten Versichertengruppe mit entsprechend stabilen Kalkulationen. Die 650-EUR-Selbstbeteiligung ist moderat und wird für ambulante wie stationäre Leistungen angerechnet, was eine nachvollziehbare Finanzierung der Versorgung ermöglicht. Der Tarif bietet weniger Optionen für Neukunden, dafür besteht für bestehende Continentale-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Potenziale des Continentale PKV-Tarifs zu bewerten und die beste Tarifgestaltung für Ihre Situation zu finden.
Basismerkmale
SelAS 22 650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 650: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 22 650: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 650: 75% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln über 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 22 650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 22 650: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 650: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 22 650: Privatarztbehandlung.
SelAS 22 650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 650: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




