Continentale SelAS 22 650 B, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 22 650 B, SelZ 2 AW im Detail
Der Continentale SelAS 22 650 B, SelZ 2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit hochwertiger ambulanter und stationärer Versorgung. Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen), bei Zahnersatz leistet die SelZ 2 mit 100% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz-Erstattung. Der Selbstbehalt beträgt 650 € pro Versicherungsjahr; stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt unterliegt die SelAS 22 650 B keinen Neuaufnahmen mehr, das Versichertenkollektiv schrumpft demografisch bedingt und übt Druck auf die Prämienentwicklung aus. Allerdings können bestehende Versicherte desselben Versicherers vom Recht eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG Gebrauch machen und so in modernere oder günstiger strukturierte Tarife wechseln, häufig unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen. Der Sachverstand über verfügbare Alternativen innerhalb der Continentale und deren real machbare Bedingungen (Gesundheitsprüfung, Beitragsvorteil, Leistungsäquivalenz) ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Optimierung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart für Sie konkret, ob im Continentale PKV-Tarif Wechselraum schlummert und wie dieser realistisch zu heben ist.
Basismerkmale
SelAS 22 650 B: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 650 B: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 22 650 B: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 650 B: 75% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln über 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 22 650 B: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 22 650 B: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 650 B: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 22 650 B: Privatarztbehandlung.
SelAS 22 650 B: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 650 B: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




