Continentale SelAS 22 650 B, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 22 650 B, SelZ 3 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 22 650 B und SelZ 3 AW der Continentale Krankenversicherung a.G. gehört zur älteren Tarifgeneration und steht neuen Versicherten nicht mehr offen. Mit einem Selbstbehalt von 650 Euro pro Versicherungsjahr und GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) bietet dieser Tarif ambulante Leistungen auf Premium-Niveau. Die Zahnversicherung SelZ 3 erstattet Zahnbehandlung zu 90 Prozent und Zahnersatz zu 75 Prozent, beide mit Höchstsätzen bis 2,3-fach GOZ für zahnärztliche Leistungen. Stationäre Behandlung erfolgt im Zweibettzimmer mit Privatarzt.
Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Versichertengemeinschaft wird der SelAS 22 650 B von überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen geprägt, da sich das Risikokollektiv durch fehlende Neuzugänge kontinuierlich alterungsbedingt verschärft. Für bestehende Continentale-Versicherte bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG in einen offeneren oder jüngeren Tarif an - in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übernahme der Altersrückstellungen, was Prämien stabilisieren kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen realisierbar ist und welcher Continentale PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt.
Basismerkmale
SelAS 22 650 B: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 650 B: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 22 650 B: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 650 B: 75% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln über 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 22 650 B: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 22 650 B: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 650 B: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 22 650 B: Privatarztbehandlung.
SelAS 22 650 B: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 650 B: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




