Continentale SelAS 22 B, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SelAS 22 B, SelZ 3 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 22 B und SelZ 3 AW der Continentale Krankenversicherung a.G. richtet sich an Bestandsversicherte des Hauses, die Wert auf umfassende Leistungen ohne Selbstbehalt legen. Mit GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-Fachen für ärztliche Leistungen und bis zu 90 Prozent Zahnbehandlung positioniert sich dieser Tarif als Premium-Kombination in der älteren Tarifwelt der Continentale. Das Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung, die Erstattung von bis zu 250 Euro für Sehhilfen und 50 Prozent für bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr ergänzen das Leistungsprofil.
Interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglichen es bestehenden Versicherten, ihre Prämie oft zu senken, wenn aktuelle Alternativtarife bei der Continentale verfügbar sind. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft sein Versichertenkollektiv kontinuierlich, was Beitragserhöhungen langfristig in den Blick rückt und einen Wechsel zu moderneren, noch offenen Tarifen attraktiv machen kann. Häufig lassen sich dabei gleichwertige oder bessere Leistungen kombinieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob ein Wechsel für Ihre Situation lohnt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet speziell für den Continentale PKV-Tarif, welche neueren Alternativen zu Ihrem bisherigen SelAS 22 B / SelZ 3 AW passen.
Basismerkmale
SelAS 22 B: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 B: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 22 B: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 B: 75% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln über 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 22 B: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 22 B: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 B: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 22 B: Privatarztbehandlung.
SelAS 22 B: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 B: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




