Continentale SelAS 31, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 31, SelZ 3 AW im Detail
Ein geschlossener Bisex-Tarif der Continentale, der mit besonderen Merkmalen besticht: Der Selbstbehalt liegt dauerhaft bei null Euro, sodass sämtliche versicherten Leistungen ohne Zuzahlung pro Versicherungsfall anfallen. Die ambulante Versorgung wird bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz erstattet, stationär sogar bis zum 3,5-fachen Satz. Hinzu kommt die Unterbringung im Einbettzimmer und die Chefarztbehandlung als Standard. Die Zahnversicherung SelZ 3 bietet 90% Erstattung für Zahnbehandlung und 75% für Zahnersatz, bei Implantaten maximal 6 pro Kiefer.
Da dieser Tarif seit längerer Zeit geschlossen ist, wächst die Risikogemeinschaft nicht mehr und der demografische Druck nimmt zu. Das hat Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung: Geschlossene Tarife aus der Alten Welt, die keine neuen Versicherten mehr aufnehmen, erleben tendenziell stärkere Beitragserhöhungen als dynamischere Bestände. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem neueren oder offenen Tarif der Continentale kann in vielen Fällen zu besseren Konditionen führen, zumal häufig bessere Leistungen verfügbar sind und die Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen transparent auf, welche Wechseloptionen zum Continentale PKV-Tarif realistisch sind und wie viel Sie durch eine Optimierung sparen könnten.
Basismerkmale
SelAS 31: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 31: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 31: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 31: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 31: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 31: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 31: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 31: Privatarztbehandlung.
SelAS 31: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 31: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




