Continentale SelAS 31 650, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SelAS 31 650, SelZ 2 AW
Der Continentale SelAS 31 650, SelZ 2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit klarer Struktur für Bestandsversicherte. Der Selbstbehalt von 650 EUR pro Versicherungsjahr durchzieht alle Leistungsbereiche. Ambulant gelten Regelhöchstsätze (2,3-fach GOÄ für ärztliche Leistungen), stationär reicht die Erstattung bis zu 3,5-fach GOÄ. Das Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung signalisiert eine gehobene Ausstattung. Die Zahnersatz-Erstattung von 75% ist solide; Zahnbehandlung erhalten Sie zu 100%.
Als geschlossener Tarif nimmt die Risikogemeinschaft kontinuierlich ab, während die durchschnittliche Altersstruktur steigt. Das wirkt sich tendenziell auf die Beitragsentwicklung aus. Allerdings bietet sich für Versicherte dieser Continentale-Versicherung ein großes Optimierungspotenzial: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem neueren oder günstigeren Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen, ohne dass automatisch eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wäre.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren Continentale PKV-Tarif ein günstiger Wechsel möglich ist.
Basismerkmale
SelAS 31 650: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 31 650: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 31 650: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 31 650: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 31 650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 31 650: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 31 650: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 31 650: Privatarztbehandlung.
SelAS 31 650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 31 650: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




