Continentale SelAS 31 650, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 31 650, SelZ 3 AW im Detail
Die Continentale SelAS 31 650, SelZ 3 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich an bereits Versicherte des gleichen Unternehmens richtet. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 650 Euro kombiniert dieser Tarif solide ambulante Leistungen auf Basis der Regelhöchstsätze (bis 2,3-fach GOÄ für ärztliche Leistungen) mit Premium-Stationärversorgung: Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und GOÄ-Sätze bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen. Die Zahnversicherung SelZ 3 deckt Zahnbehandlung zu 90 % ab, Zahnersatz zu 75 % mit jährlichen Limits von 950 bis 7.500 Euro über sechs Jahre.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt wird die SelAS 31 650, SelZ 3 AW nicht mehr für externe Neukunden angenommen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt strukturell zu höheren Beitragssteigerungen, weshalb ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG für Bestandsversicherte der Continentale häufig rentabel ist. Laut Kostenentwicklung und demografischen Faktoren erlauben solche Wechsel in vielen Fällen, durch einen moderneren oder preisoptimalen Tarif Prämien zu senken und gleichzeitig Altersrückstellungen teilweise oder vollständig zu bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Möglichkeiten beim Continentale PKV-Tarif bestehen.
Basismerkmale
SelAS 31 650: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 31 650: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 31 650: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 31 650: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 31 650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 31 650: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 31 650: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 31 650: Privatarztbehandlung.
SelAS 31 650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 31 650: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




