Continentale SelAS 32, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 32, SelZ 2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 32 und SelZ 2 der Continentale Krankenversicherung a.G. ist ein Angebot der älteren Tarifgeneration ohne Selbstbehalt. Versicherte profitieren von Regelhöchstsätzen in der ambulanten Behandlung (2,3-fach GOÄ für ärztliche Leistungen), vollständiger Zahnbehandlung und 75% Erstattung für Zahnersatz. Die stationäre Versorgung umfasst Privatarztbehandlung und erweiterte Höchstsätze bis 3,5-fach GOÄ. Das Zweibettzimmer positioniert den Tarif im gehobenen Segment; stationäre Psychotherapie ist enthalten.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Continentale-Versicherte eine sinnvolle Option sein, insbesondere wenn eine Beitragserhöhung ansteht. Die geschlossene Risikogemeinschaft des SelAS 32/SelZ 2 schrumpft kontinuierlich, was die Beitragsentwicklung belastet. Häufig sind neuere Tarife der gleichen Versichertenkohorten mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar, die bei niedrigeren Prämiensätzen starten. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen teilweise mitgenommen werden; eine erneute Gesundheitsprüfung ist je nach Tarifwechsel in der Regel erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche internen Wechseloptionen bei der Continentale verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft gezielt die Einsparpotenziale beim Continentale PKV-Tarif und nennt konkrete Alternativen, die zu Ihrer Situation passen.
Basismerkmale
SelAS 32: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 32: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 32: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 32: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 32: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 32: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 32: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 32: Privatarztbehandlung.
SelAS 32: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 32: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




