Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

Continentale SelAS 32, SelZ 2 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 32 und SelZ 2 der Continentale Krankenversicherung a.G. ist ein Angebot der älteren Tarifgeneration ohne Selbstbehalt. Versicherte profitieren von Regelhöchstsätzen in der ambulanten Behandlung (2,3-fach GOÄ für ärztliche Leistungen), vollständiger Zahnbehandlung und 75% Erstattung für Zahnersatz. Die stationäre Versorgung umfasst Privatarztbehandlung und erweiterte Höchstsätze bis 3,5-fach GOÄ. Das Zweibettzimmer positioniert den Tarif im gehobenen Segment; stationäre Psychotherapie ist enthalten.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Continentale-Versicherte eine sinnvolle Option sein, insbesondere wenn eine Beitragserhöhung ansteht. Die geschlossene Risikogemeinschaft des SelAS 32/SelZ 2 schrumpft kontinuierlich, was die Beitragsentwicklung belastet. Häufig sind neuere Tarife der gleichen Versichertenkohorten mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar, die bei niedrigeren Prämiensätzen starten. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen teilweise mitgenommen werden; eine erneute Gesundheitsprüfung ist je nach Tarifwechsel in der Regel erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche internen Wechseloptionen bei der Continentale verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft gezielt die Einsparpotenziale beim Continentale PKV-Tarif und nennt konkrete Alternativen, die zu Ihrer Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SelAS 32: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SelAS 32: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

SelAS 32: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SelAS 32: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.

Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.

Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.

Ärztliche Behandlung

SelAS 32: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SelAS 32: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

SelAS 32: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.

Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SelAS 32: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SelAS 32: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SelAS 32: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SelAS 32, SelZ 2 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum dieser geschlossene Tarif die Beitragsdynamik verschärft

Der SelAS 32/SelZ 2 nimmt keine Neukunden mehr auf und gehört zur älteren Welt der Continentale. Die Versichertengruppe schrumpft durch Abgänge, und die verbleibende Risikogemeinschaft altert demografisch. Dieses Phänomen führt zu überproportionalen Beitragsanpassungen, weil die Kosten auf eine sinkende Beitragsbasis verteilt werden. Versicherte in geschlossenen Tarifen sehen daher regelmäßig zweistellige Erhöhungen, während offene Tarife durch Neuzugänge stabilisiert werden. Der Tarifwechsel nach §204 VVG bietet hier einen direkten Ausweg: Continentale-Bestandsversicherte können in neuere Tarife wechseln und von einer stabileren Beitragsentwicklung profitieren.

Ältere und geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht aktiv beworben oder öffentlich gepflegt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch solcher Tarife und kann gezielt beurteilen, welche Wechsel im Rahmen des §204 VVG für Sie empfehlenswert sind und welche neuen Tarife tatsächlich bessere Konditionen bieten.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre innerbetrieblichen Möglichkeiten

Das Wechselrecht nach §204 VVG gilt streng für Tarifwechsel beim gleichen Versicherer, nicht zu anderen Anbietern. Sie können aus dem SelAS 32/SelZ 2 in einen anderen Continentale-Tarif wechseln, ohne dass ein neuer Versicherungsantrag erforderlich ist. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut gestellt werden, hängt vom jeweiligen Tarifwechsel ab. Die Übernahme bestehender Altersrückstellungen wird häufig ermöglicht, erfolgt aber nicht in vollem Umfang und muss im Einzelfall geklärt werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren Wechsel detailliert und zeigt auf, welche Optionen Ihnen bei der Continentale offenstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beleuchtet die Leistungsunterschiede und Beitragsersparnisse konkret. Jetzt anmelden und lassen Sie sich einen persönlichen Optimierungsweg aufzeigen.

Beitragserhöhung im SelAS 32/SelZ 2: Wechsel als Handlungsoption

Versicherte in diesem geschlossenen Tarif erleben regelmäßig deutliche Beitragssprünge. Die Ursache liegt in der schrumpfenden Versichertengruppe und der steigenden Altersquote - die medizinischen Kosten verteilen sich auf immer weniger Schultern, während die Altersstruktur ungünstiger wird. Jede Ausscheidung von Versicherten verstärkt die Dynamik. Gleichzeitig sind Kapitalerträge, die klassische Altersrückstellungen stabilisieren, weiterhin niedrig.

Ein Wechsel zu einem neueren Tarif der Continentale kann diese Spirale unterbrechen. Häufig profitieren Versicherte von stabilen kollektiven Strukturen und niedrigeren Einstiegsprämien, ohne dass wesentliche Leistungen aufgegeben werden müssen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der Continentale-Seite belegt diesen Trend für Ihren Tarif eindrucksvoll. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, wie viel Spielraum ein Wechsel bietet. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine individuelle Handlungsempfehlung.

Häufige Fragen zum Continentale SelAS 32, SelZ 2 AW

Der Tarif kombiniert ambulante Standardversorgung mit erweiterter stationärer Abdeckung. Ambulant erstattet der SelAS 32 bis zur 2,3-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, Sehhilfen bis 100 Euro alle 2 Jahre, und Vorsorgeuntersuchungen bis 500 Euro pro Jahr. Stationär zahlt der Tarif bis zur 3,5-fachen GOÄ, deckt Privatarztbehandlung ab und erstattet stationäre Psychotherapie. Beim Zahnersatz (SelZ 2) übernimmt der Tarif 100% der Zahnbehandlung und 75% des Zahnersatzes, Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 55% plus Bonuserstattung. Hilfsmittel wie Bandagen und Gehhilfen werden zu 65% erstattet.
Der SelAS 32/SelZ 2 ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Er nimmt keine neuen externen Kunden auf; nur Continentale-Bestandsversicherte können über §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die geschlossene Struktur bedeutet, dass die Versichertengruppe schrumpft und altert. Dies führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen, weil die Kosten auf eine sinkende Beitragsbasis verteilt werden. Für Bestandsversicherte ist das ein Grund, einen Wechsel zu neueren, offenen oder stabiler organisierten Tarifen in Betracht zu ziehen.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro - das heißt, es gibt keinen Eigenanteil pro Versicherungsfall oder Kalenderjahr. Diese Besonderheit des älteren Tarifs bedeutet, dass Versicherte direkt und ohne Kostenbeteiligung Leistungen in Anspruch nehmen. Allerdings gilt der Nullselbstbehalt nur für die versicherten Leistungen selbst; Hilfsmittel über 250 Euro und nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel erfordern vorherige Zusage des Versicherers.
Ja, das Wechselrecht nach §204 VVG ermöglicht Ihnen, bei der Continentale in einen anderen Tarif zu wechseln. Dies geschieht intern, also bei der gleichen Versicherungsgesellschaft - nicht zu einem anderen Versicherer. Ob Gesundheitsfragen erneut gestellt werden, hängt vom Ziel-Tarif ab und wird häufig, aber nicht immer, verlangt. Ihre bestehenden Altersrückstellungen können in vielen Fällen teilweise übernommen werden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Ein Wechsel lohnt sich in vielen Fällen, besonders wenn Sie mit Beitragserhöhungen konfrontiert sind. Ob konkrete Alternativen mit stabilerem Prämienverlauf und ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar sind, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und dem aktuellen Tarifangebot bei der Continentale ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation, vergleicht verfügbare Wechselziele und nennt konkrete Einsparpotenziale. Eine pauschal positive Antwort gibt es nicht; die Empfehlung muss auf Ihre persönlichen Daten abgestimmt sein.

Ähnliche Continentale-Tarife

Continentale: SelAS 32, SelZ 3 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 0 € · 65% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
Continentale: SelAS 33 1300 B, SelZ 2 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.300 € · 75% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
Continentale: SelAS 33 1300 B, SelZ 3 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.300 € · 65% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert