Continentale SelAS 32, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 32, SelZ 3 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 32, SelZ 3 AW der Continentale bietet Versicherten einen Einstieg in die private Krankenversicherung ohne Selbstbehalt an. Mit einem Verzicht auf Zuzahlung in ambulanten und stationären Leistungen kombiniert der Tarif eine umfangreiche Ausstattung: Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zahnersatz mit 75 % Erstattung bis maximal 7.500 EUR über sechs Jahre, Zahnbehandlung zu 90 %, Sehhilfen bis 100 EUR alle zwei Jahre oder bei Sehstärkenänderung sowie Vorsorgeuntersuchungen bis 500 EUR jährlich.
Als geschlossener Bestandstarif der älteren Generation ist dieser Tarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch für bestehende Versicherte der Continentale bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an. Während die schrumpfende Versichertengemeinschaft eines geschlossenen Tarifs langfristig zu stärkeren Beitragssteigerungen führt, eröffnet der Wechsel in einen offenen oder neu strukturierten Tarif oft die Möglichkeit, Altersrückstellungen zu sichern und bei verbessertem Leistungsprofil die Prämien zu senken.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie individuell, wie der Continentale PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Optimierungen realistisch sind.
Basismerkmale
SelAS 32: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 32: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 32: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 32: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 32: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 32: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 32: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 32: Privatarztbehandlung.
SelAS 32: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 32: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




