Continentale SelAS 32 1300, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 32 1300, SelZ 2 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 32 1300 und SelZ 2 AW der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte des Unternehmens, die einen stabilen Deckungsrahmen mit moderatem Selbstbehalt suchen. Mit einem Selbstbehalt von 1.300 EUR pro Versicherungsjahr verbindet dieser Tarif eine kostenbewusste Prämienstruktur mit soliden Leistungen: ambulante Behandlung bis zur 2,3-fachen GOÄ, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, umfassende Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 75%. Im stationären Bereich profitieren Versicherte von erweiterten GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen.
Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Versichertengemeinschaft unterliegt dieser Tarif typischerweise stärkeren Beitragserhöhungen als offene Risikogemeinschaften. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zum gleichen Versicherer kann in vielen Fällen eine Gelegenheit bieten, die Prämienentwicklung zu optimieren. Altersrückstellungen werden häufig übernommen, und in der Regel sind neue Gesundheitsfragen entbehrlich, wobei das im Einzelfall geprüft werden muss.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm unterstützt Sie dabei, die besten Optimierungsmöglichkeiten im Continentale PKV-Tarif zu identifizieren.
Basismerkmale
SelAS 32 1300: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 32 1300: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 32 1300: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 32 1300: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 32 1300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 32 1300: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 32 1300: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 32 1300: Privatarztbehandlung.
SelAS 32 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 32 1300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




