Continentale SelAS 32 1300, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 32 1300, SelZ 3 AW: Tarif und Tarifwechselchancen
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 32 1300 und SelZ 3 AW der Continentale gehört zur alten Welt und richtet sich an bestehende Versicherte des Unternehmens. Mit einem Selbstbehalt von 1.300 Euro jährlich, Versorgung im Doppelzimmer und einer Zahnersatzquote von 75 Prozent bietet dieser Tarif eine solide Grundabsicherung mit moderaten Kostenbeteiligungen. Die ambulante Behandlung wird bis zu Regelhöchstsätzen (2,3-fach GOÄ) erstattet, während stationäre Behandlung bei privaten Ärzten bis zu Höchstsätzen (3,5-fach GOÄ) gedeckt ist. Hinzu kommen Zahnbehandlung mit 90 Prozent Kostenerstattung sowie Sehhilfen bis 100 Euro alle zwei Jahre.
Als geschlossener Tarif der alten Welt ist das Versichertenkollektiv kontinuierlich schrumpfend, was sich typischerweise in überdurchschnittlich hohen Beitragserhöhungen manifestiert. Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb der Continentale bietet vielen Versicherten die Gelegenheit, in einen neueren Tarif zu wechseln und damit Prämien zu senken - häufig ohne relevante Leistungsverluste und oft unter Beibehaltung zumindest eines Teils der Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Wechseloptionen im Continentale-PKV-Tarifbereich für Ihre individuelle Situation passen.
Basismerkmale
SelAS 32 1300: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 32 1300: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 32 1300: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 32 1300: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 32 1300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 32 1300: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 32 1300: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 32 1300: Privatarztbehandlung.
SelAS 32 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 32 1300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




