Continentale SelAS 32 650, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 32 650, SelZ 2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 32 650 und SelZ 2 AW der Continentale kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 650 EUR mit solider Leistungsausstattung. Ambulant erstattet der Tarif bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ (2,3-fach für ärztliche Leistungen), stationär bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach). Im Zahnbereich bietet SelZ 2 eine Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 75% mit Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr (55%, plus 20% bei erfolgreicher Behandlung). Das Doppelzimmer und die Chefarztbehandlung runden das Profil des älteren Tarifs ab.
Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt ist SelAS 32 650 / SelZ 2 nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren Tarif der Continentale kann in vielen Fällen Prämienraum schaffen und zugleich Leistungen sichern oder sogar optimieren. Ob bestehende Altersrückstellungen dabei vollständig übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt, hängt vom konkreten Wechselziel ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Alternativen zu diesem Continentale PKV-Tarif für Ihre Situation passen.
Basismerkmale
SelAS 32 650: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 32 650: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 32 650: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 32 650: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 32 650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 32 650: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 32 650: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 32 650: Privatarztbehandlung.
SelAS 32 650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 32 650: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




