Continentale SelAS 32 650, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 32 650, SelZ 3 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 32 650 und SelZ 3 AW der Continentale Krankenversicherung a.G. kombiniert moderate ambulante Leistungen mit solider stationärer Versorgung. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 650 EUR, Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer und bis zu 2,3-fachen Regelhöchstsätzen ambulant sowie 3,5-fachen Höchstsätzen stationär bietet dieser Tarif eine ausgewogene Kostenaufteilung für Versicherte, die ihre Prämie im Blick behalten möchten. Die Zahnversicherung SelZ 3 erstattet Zahnbehandlung zu 90 Prozent und Zahnersatz zu 75 Prozent, ergänzt um Implantatabdeckung (max. 6 pro Kiefer) und Kieferorthopädie für Minderjährige.
Als geschlossener Tarif der alten Welt ist die SelAS 32 650 für externe Neukunden nicht mehr zugänglich, unterliegt aber den Bestimmungen von §204 VVG für interne Tarifwechsel. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft und das Alter des Tarifbestands führen zu deutlicheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen; viele Bestandsversicherte prüfen regelmäßig, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif im gleichen Unternehmen Entlastung bringt. Der Zahnschutz ist an jährliche Summenbegrenzungen gekoppelt (max. 950 EUR in den ersten zwei Jahren, bis 7.500 EUR ab Jahr 6), was bei umfangreicheren Zahnleistungen bedeutsam wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auch für diese geschlossene Continentale PKV-Tarif-Kombination auf, ob ein interner Wechsel zu besseren Prämien oder Leistungen passen könnte.
Basismerkmale
SelAS 32 650: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 32 650: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 32 650: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 32 650: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 32 650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 32 650: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 32 650: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 32 650: Privatarztbehandlung.
SelAS 32 650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 32 650: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




