Continentale SelAS 33, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 33, SelZ 2 AW im Detail
Der SelAS 33 der Continentale ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der ganz ohne Selbstbehalt auskommt. Die ambulante Versorgung erfolgt nach Regelhöchstsätzen (bis 2,3-fach GOÄ), und im stationären Bereich steht nur das Mehrbettzimmer zur Verfügung. Der separate Zahntarif SelZ 2 bietet mit einer Zahnbehandlungserstattung von 100% und einer Zahnersatzquote von 75% überzeugende Leistungen. Kieferorthopädie wird bis zum 18. Lebensjahr zu 55% erstattet, erhöht sich bei Erfolg auf 75%. Auch stationäre Psychotherapie ist eingeschlossen.
Wer diesen Bestandstarif heute noch als Versicherter der Continentale hält, profitiert von der fehlenden Kostenbeteiligung im Gesamten. Allerdings zeigt sich bei älteren, geschlossenen Tarifen häufig eine verzögerte Beitragsentwicklung durch die schrumpfende Versichertengemeinschaft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder moderateren Tarif der gleichen Gesellschaft kann in vielen Fällen die Prämien senken und manchmal sogar bessere Leistungen bieten. Die Übernahme von Altersrückstellungen ist oft möglich, wenngleich die genauen Bedingungen im Einzelfall von der Continentale abhängen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten für den Continentale PKV-Tarif bestehen und ob ein Wechsel wirtschaftlich lohnt.
Basismerkmale
SelAS 33: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 33: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 33: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 33: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 33: Regel- und Belegarztleistungen.
SelAS 33: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




