Continentale SelAS 33, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 33, SelZ 3 AW im Detail
Der Continentale SelAS 33, SelZ 3 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch seine prämienfreie Absicherung auszeichnet: Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro entfällt jede jährliche Eigenleistung, sodass Versicherte die volle Leistung ohne Kostenbeteiligung in Anspruch nehmen. Ambulante Regelleistungen werden bis zur 2,3-fachen GOÄ erstattet, stationär erfolgt die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Die Zahnversicherung (SelZ 3) kombiniert eine 90%-ige Erstattung für Zahnbehandlung mit 75% für Zahnersatz bei Einhaltung der Heil- und Kostenpläne.
Als geschlossener Tarif ist der SelAS 33 / SelZ 3 AW nicht mehr für externe Neukunden verfügbar; das Versichertenkollektiv schrumpft allerdings kontinuierlich. Dies führt typischerweise zu einer verschärften Beitragsdynamik, da die verbleibenden Versicherten die steigenden Kosten verstärkt tragen. Für bereits Versicherte besteht jedoch die Chance eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu neueren, häufig günstigeren Tarifen desselben Versicherers, sofern bessere oder gleichwertige Leistungen vorhanden sind.
Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft gerne, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren Continentale PKV-Tarif bestehen und wie Sie durch einen gezielten Wechsel sparen können.
Basismerkmale
SelAS 33: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 33: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 33: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 33: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 33: Regel- und Belegarztleistungen.
SelAS 33: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




