Continentale SelAS 33 1300, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 33 1300, SelZ 2 AW im Überblick
Der Continentale SelAS 33 1300, SelZ 2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alte-Welt-Generation, der sich durch eine moderate Selbstbeteiligung von 1.300 Euro pro Versicherungsjahr und solide Leistungsgarantien auszeichnet. Im ambulanten Bereich erstattet dieser Tarif bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ (2,3-fach für ärztliche Leistungen) und deckt Vorsorge bis 500 Euro jährlich sowie Sehhilfen bis 100 Euro ab. Die Zahnversicherung SelZ 2 glänzt mit 100% Erstattung für Zahnbehandlung, 75% für Zahnersatz (mit stufenweiser Jahresbudgetierung) und bis 55% für Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr. Stationär erfolgt die Versorgung als Regel- oder Belegarzt im Mehrbettzimmer.
Als geschlossener Bestandstarif ist dieser Tarif für externe Neukunden nicht mehr verfügbar; bestehende Continentale-Versicherte können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diese und ähnliche Tarife wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt allerdings typischerweise zu höheren Prämienentwicklungen als in offenen Tarifen. Ein Tarifwechsel kann in vielen Fällen zu einer Beitragssenkung führen, ohne dass wesentliche Leistungen verloren gehen, besonders wenn ein neuerer Tarif mit besserer Risikokalkulation verfügbar ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche Alternativtarife bei der Continentale für Ihren Continentale PKV-Tarif geeignet sind und wie Sie von einem Wechsel profitieren könnten.
Basismerkmale
SelAS 33 1300: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 1300: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 33 1300: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 1300: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 33 1300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 33 1300: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 1300: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 33 1300: Regel- und Belegarztleistungen.
SelAS 33 1300: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 1300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




