Continentale SelAS 33 1300, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 33 1300, SelZ 3 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 33 1300 und SelZ 3 AW der Continentale richtet sich an bestehende Versicherte der Continentale, die einen Tarifwechsel im Rahmen von §204 VVG prüfen. Mit einem Selbstbehalt von 1.300 EUR pro Versicherungsjahr stellt dieser Tarif eine bewusste Kostenwahrnehmung in den Vordergrund. Die ambulante Versorgung folgt Regelhöchstsätzen der GOÄ (bis 2,3-fach für ärztliche Leistungen), während die Zahnversicherung SelZ 3 mit 90% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz attraktive Leistungsquoten bietet. Stationäre Aufenthalte werden ohne private Zimmergarantie in Mehrbettzimmern abgedeckt, wobei Belegarztleistungen nach Regelhöchstsätzen erstattet werden.
Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht von aktiven Neukunden und unterliegen daher einer natürlichen Überalterung des Versichertenkollektivs. Dies wirkt sich auf die Beitragsentwicklung tendenziell ungünstig aus. Bestandsversicherte der Continentale haben jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in oft günstigere oder besser ausgestattete Tarife zu wechseln. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, ob ein Wechsel aus diesem Continentale PKV-Tarif lohnt und welche Optimierungsmöglichkeiten für Sie konkret bestehen.
Basismerkmale
SelAS 33 1300: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 1300: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 33 1300: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 1300: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 33 1300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 33 1300: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 1300: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 33 1300: Regel- und Belegarztleistungen.
SelAS 33 1300: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 1300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




