Continentale SelAS 33 1300 B, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 33 1300 B, SelZ 2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale SelAS 33 1300 B kombiniert mit SelZ 2 ein typisches Tarifkonzept der älteren Welt: ein Jahresselbstbehalt von 1.300 Euro, Erstattung bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ (2,3-fach für ärztliche Leistungen, 1,8-fach für technische Leistungen) und eine zahnärztliche Zusatzversicherung mit 75 Prozent Zahnersatzdeckung und bis 100 Prozent Zahnbehandlung. Das Leistungsprofil umfasst Sehhilfen bis 100 Euro, Vorsorgeuntersuchungen bis 500 Euro pro Jahr, Alternativmedizin bis 1.000 Euro jährlich und stationäre Psychotherapie.
Als geschlossener Tarif nimmt die Continentale Versicherung keine Neukunden mehr auf; die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich, was langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers bietet sich der interne Tarifwechsel nach §204 VVG an: ein Wechsel in einen neueren, offenen Tarif kann in vielen Fällen die Prämie senken und dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen erhalten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt Ihnen konkrete Sparoptionen im Continentale PKV-Tarif-Portfolio.
Basismerkmale
SelAS 33 1300 B: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 1300 B: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 33 1300 B: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 1300 B: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 33 1300 B: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 33 1300 B: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 1300 B: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 33 1300 B: Regel- und Belegarztleistungen.
SelAS 33 1300 B: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 1300 B: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




