Continentale SelAS 33 1300 B, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 33 1300 B, SelZ 3 AW im Detail
Der Continentale SelAS 33 1300 B mit SelZ 3 ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der ab 2021 keine Neukunden mehr aufnimmt. Mit einem Selbstbehalt von 1.300 Euro pro Versicherungsjahr richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Einsparpotenziale bei den Beitragszahlungen suchen. Die zahnärztliche Komponente SelZ 3 bietet solide Leistungen: Zahnbehandlung wird zu 90 % erstattet, Zahnersatz zu 75 %. Ambulant erhalten Sie Erstattung bis zum 2,3-fachen GOÄ-Regelhöchstsatz, stationär erfolgt die Versorgung als Regelbehandlung, ein Chefarztrecht ist nicht enthalten. Das Tarif-Paket kombiniert eine moderate Selbstbeteiligung mit guter Zahnabdeckung.
Geschlossene Bestandstarife dieser Generation erleben tendenziell über längere Zeit hinweg spürbare Beitragserhöhungen, da die Versichertengruppe schrumpft und überaltert. Für Versicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG die Chance, in günstigere Tarife zu wechseln. Dabei können in vielen Fällen die vorhandenen Altersrückstellungen beibehalten werden, und häufig ist auch eine bessere Leistungsausstattung möglich - alles ohne dass die Continentale-Versicherung gewechselt werden müsste.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Federführung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Alternativen im Continentale PKV-Tarif-Portfolio für Ihre Situation sinnvoll sind und welche Einsparungen realistisch erreichbar sind.
Basismerkmale
SelAS 33 1300 B: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 1300 B: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 33 1300 B: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 1300 B: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 33 1300 B: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 33 1300 B: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 1300 B: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 33 1300 B: Regel- und Belegarztleistungen.
SelAS 33 1300 B: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 1300 B: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




