Continentale SelAS 33 650, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 33 650, SelZ 2 AW im Detail
Der Continentale SelAS 33 650, SelZ 2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der ab dem Versicherungsjahr mit einem Selbstbehalt von 650 Euro kalkuliert ist. Die ambulante Versorgung folgt dem Regelhöchstsatz der GOÄ (bis 2,3-fach), während die Zahnversicherung SelZ 2 mit 100 Prozent Zahnbehandlung, 75 Prozent Zahnersatz und bis zu 55 Prozent Kieferorthopädie (Kinder bis 18 Jahre) umfassende Leistungen bietet. Im stationären Bereich deckt der Tarif Regel- und Belegarztleistungen ab, erstattet stationäre Psychotherapie und sieht Mehrbettzimmer vor.
Da dieser Tarif seit seiner Schließung keine neuen Kunden mehr aufnimmt, schrumpft das Versichertenkollektiv kontinuierlich. Mit dieser Zusammensetzung sind Beitragserhöhungen ein regelmäßiges Phänomen. Allerdings eröffnet sich für bestehende Continentale-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um auf einen günstigeren oder leistungsgerechteren Tarif zu wechseln - ohne den Versicherer zu verlassen und häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob für Sie ein Tarifwechsel sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die verfügbaren Alternativen innerhalb der Continentale PKV-Tarife und prüft Einsparungspotenziale für Ihre individuelle Situation.
Basismerkmale
SelAS 33 650: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 650: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 33 650: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 650: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 33 650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 33 650: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 650: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 33 650: Regel- und Belegarztleistungen.
SelAS 33 650: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 650: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




