Continentale SelAS 33 650 B, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SelAS 33 650 B, SelZ 2 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale SelAS 33 650 B, SelZ 2 AW richtet sich an Bestandsversicherte aus der alten Welt, die eine moderate ambulante Versorgung mit solider Zahnabdeckung suchen. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 650 Euro, GOÄ-Sätzen bis zum 2,3-fachen (ambulant) und einem umfangreichen Zahnleistungsspektrum bietet dieser Tarif eine ausgewogene Balance zwischen Schutz und Eigenverantwortung. Die Zahnersatzerstattung von 75 Prozent sowie das Kieferorthopädie-Angebot unterstreichen die Zahnfokussierung des Tarifs.
Als geschlossener Bestandstarif profitiert die Continentale SelAS-Risikogemeinschaft tendenziell von einer stabilisierten Struktur, muss aber wie viele reife Kollektive mit Beitragsanpassungen rechnen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet bestehenden Versicherten des gleichen Versicherers häufig die Möglichkeit, in günstigere Tarife zu wechseln oder die Leistungen zu optimieren - vorausgesetzt, die individuellen Voraussetzungen sind erfüllt und eine Gesundheitsprüfung wird akzeptiert.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob dieser Continentale PKV-Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt oder ein Wechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
SelAS 33 650 B: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 650 B: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 33 650 B: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 650 B: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 33 650 B: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 33 650 B: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 650 B: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 33 650 B: Regel- und Belegarztleistungen.
SelAS 33 650 B: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 650 B: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




