Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 650 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

Continentale SelAS 33 650 B, SelZ 3 AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der Continentale Krankenversicherung a.G., der Bestandsversicherten des gleichen Unternehmens Tarifwechsel-Optionen im Rahmen von §204 VVG bietet. Der Tarif kombiniert die Leistungen aus SelAS 33 650 B (ambulante und stationäre Versorgung) mit SelZ 3 (Zahntarif) und positioniert sich mit einem Selbstbehalt von 650 Euro pro Versicherungsjahr als Tarif mit moderater Eigenverantwortung. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz, stationär erhalten Sie Regelleistungen und Belegarztbehandlungen. Im Zahnbereich profitieren Sie von 90% Zahnbehandlung und bis zu 75% Zahnersatz.

Als älterer Tarif der Alte-Welt-Klasse sieht sich SelAS 33 / SelZ 3 mit einer schrumpfenden Versichertengruppe konfrontiert, die den Beitragsdruck erhöht. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen eine Beitragsentlastung ermöglichen und dabei Ihre Altersrückstellungen erhalten. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Wechseloptionen im Continentale PKV-Tarif für Sie erreichbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt650 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SelAS 33 650 B: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SelAS 33 650 B: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

SelAS 33 650 B: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SelAS 33 650 B: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.

Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.

Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.

Ärztliche Behandlung

SelAS 33 650 B: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SelAS 33 650 B: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

SelAS 33 650 B: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.

Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SelAS 33 650 B: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SelAS 33 650 B: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SelAS 33 650 B: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
65 %
Kieferorthopädie
65 %
Material- & Laborkosten
65 %
Gebührenordnung (Zahn)

SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SelAS 33 650 B, SelZ 3 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für Ihren Tarif?

Der Continentale SelAS 33 650 B / SelZ 3 ist seit längerer Zeit für Neukunden geschlossen. Das bedeutet, dass externe Versicherte diesen Tarif nicht mehr neu abschließen können. Die Risikogemeinschaft schrumpft daher kontinuierlich, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Allerdings: Wenn Sie bereits bei der Continentale versichert sind, können Sie weiterhin in solche geschlossenen Tarife wechseln - eine Besonderheit des deutschen PKV-Rechts nach §204 VVG.

Ältere geschlossene Tarife werden von den Versicherern häufig nicht mehr aktiv vermarktet oder öffentlich gelistet. Das bedeutet für Sie: Es gibt Wechselchancen zu besseren Konditionen, die nicht sofort in den Suchmaschinen auftauchen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt diese Tarife und kann prüfen, ob ein Wechsel aus dem SelAS 33 / SelZ 3 zu stabileren, günstigeren Alternativen bei der Continentale möglich ist.

Tarifwechsel im SelAS 33 / SelZ 3: Das sollten Sie wissen

Das Wechselrecht nach §204 VVG ermöglicht Ihnen, intern zu einem anderen Continentale-Tarif zu wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich - allerdings nicht in jedem Fall. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Ein Wechsel lohnt sich häufig, wenn die Beitragssteigerungen spürbar werden oder Ihre Gesundheitssituation eine bessere Kostenerstattung in bestimmten Bereichen (etwa Zahnersatz oder Sehhilfen) rechtfertigt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Alternativen auf und bewertet deren Nutzen für Ihre Situation. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im SelAS 33 / SelZ 3 und Ihre Reaktionsmöglichkeiten

Der SelAS 33 / SelZ 3 ist ein Tarif der Alte-Welt-Klasse mit einem etablierten Versichertenbestand, dessen demografische Alterung zu kontinuierlichen Beitragssteigerungen führt. Hinzu kommen die generellen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Da die Risikogemeinschaft im geschlossenen Zustand schrumpft, trägt jede einzelne Beitragserhöhung die Last einer kleineren Gruppe. Das erklärt, warum Sie in Ihrer Versichertenmitteilung möglicherweise überdurchschnittliche Erhöhungen sehen.

Die gute Nachricht: Der §204 VVG-Wechsel zu einem stabiler kalkulierten Tarif derselben Continentale kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beitragssteigerungen in der Zukunft führen. Vergleichen Sie die verfügbaren Alternativen mit Ihren aktuellen Leistungen - der Beitragserhöhungs-Chart auf der Continentale-Seite zeigt die historischen Steigerungsmuster verschiedener Tarife auf und hilft Ihnen, robustere Alternativen zu identifizieren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse setzt hier an und empfiehlt konkrete Ziele. Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche Wechseloptionen für Sie verfügbar sind.

Häufige Fragen zum Continentale SelAS 33 650 B, SelZ 3 AW

Der Tarif erstattet ambulant ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 1,8-fach und Laborleistungen bis 1,15-fach. Sehhilfen werden bis 100 Euro alle 2 Jahre erstattet. Im Zahntarif SelZ 3 erhalten Sie 90% für Zahnbehandlung, 75% für Zahnersatz (max. 6 Implantate pro Kiefer à 550 Euro), und Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr mit 45%, plus 20% Bonus bei Erfolg. Zahnersatz ist jährlich begrenzt (950 Euro im 1.-2. Jahr, bis 7.500 Euro im 1.-6. Jahr). Stationär werden Regelleistungen und Belegarztbehandlung bis zu den genannten Sätzen erstattet, ambulante Psychotherapie ist nicht enthalten, stationäre dagegen schon. Die Selbstbeteiligung von 650 Euro pro Jahr gilt für alle Bereiche.
Der SelAS 33 / SelZ 3 ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Das bedeutet, er nimmt keine Neukunden von außen auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Allerdings können Bestandsversicherte der Continentale weiterhin intern in diesen Tarif wechseln - eine wichtige Option bei Verschlechterung von Gesundheit oder wenn Sie gezielt in einen älteren, etablierten Tarif wechseln möchten, um von dessen spezifischen Leistungen zu profitieren.
Der Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) beträgt 650 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante Behandlung, stationäre Leistungen, zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz gleichermaßen. Das ist ein moderater Selbstbehalt, der Ihnen einerseits Eigenverantwortung auferlegt, Sie aber nicht mit extremen Zuzahlungen belastet. Für Präventionsleistungen und die 100-Euro-Sehhilfe-Leistung gilt die Selbstbeteiligung ebenfalls.
Ja, als Continentale-Versicherte haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein Wechsel zu einem neueren, günstiger kalkulierten Tarif ist häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und in den meisten Fällen werden Ihre Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Ziele erreichbar sind. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders dann, wenn Sie steigende Beiträge nicht mehr tragen möchten oder wenn Ihre aktuellen Leistungen nicht mehr zu Ihrer Gesundheitssituation passen. Der SelAS 33 / SelZ 3 ist ein etablierter, aber geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft - das führt mittelfristig zu höheren Steigerungen. Ein Wechsel in einen Tarif der Neue-Welt-Klasse oder zu einem jüngeren Bisex-Tarif bei Continentale kann Stabilität bringen. Die konkrete Lohnbarkeit hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem anvisierten Zieltarif ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Optionen und empfiehlt, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert