Continentale SelAS 33 B, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 33 B, SelZ 2 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 33 B und SelZ 2 AW der Continentale ist eine Altwelt-Kombination für Bestandsversicherte, die bereits im Continentale-Bestand verankert sind. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro entfällt jeglicher Eigenanteil im laufenden Versicherungsjahr, was diesen Tarif für kostensensible Versicherte attraktiv macht. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ (2,3-fach für ärztliche Leistungen), und die Zahnversicherung SelZ 2 bietet 100% Erstattung für Zahnbehandlungen sowie 75% für Zahnersatz - einer der höchsten Erstattungssätze im Bereich Zahnersatz. Stationäre Leistungen erfolgen im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung.
Als geschlossener Tarif nimmt SelAS 33 B keine Neukunden auf; die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten oft die Möglichkeit, in jüngere oder gezielter strukturierte Continentale-Tarife zu wechseln und dabei in vielen Fällen Prämien zu senken, ohne Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Die bestehenden Altersrückstellungen können in der Regel weitgehend übernommen werden, sofern die Leistungsgruppe nicht erheblich sinkt.
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Basismerkmale
SelAS 33 B: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 B: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 33 B: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 B: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 33 B: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 33 B: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 B: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 33 B: Regel- und Belegarztleistungen.
SelAS 33 B: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 B: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




