Continentale SelAS 33 B, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 33 B, SelZ 3 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 33 B und SelZ 3 AW der Continentale Krankenversicherung a.G. richtet sich an Bestandsversicherte, die bereits im Haus versichert sind und eine solide Versorgung ohne Zuzahlungen anstreben. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro tragen Versicherte keinerlei Eigenverantwortung - weder ambulant noch stationär noch bei Zahnersatz. Die ärztliche Versorgung erfolgt bis zu den Regelhöchstsätzen (bis 2,3-fach GOÄ), das Zahnersatz-Leistungsspektrum umfasst 75% Erstattung bei Zahnersatz und 90% bei Zahnbehandlung.
Obwohl dieser Tarif geschlossen und damit nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist, bietet sich für Bestandsversicherte ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an - häufig zu besseren Konditionen bei erheblich reduzierten Beiträgen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen; ein Wechsel in einen aktuellen Tarif mit frischerer Risikostruktur kann Prämienbelastung und Kostensteigerungen senken.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen Ihrer individuellen Situation beim Continentale-Portfolio offenstehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet die aktuellen Tarifoptionen für Sie aus und entwickelt konkrete Empfehlungen.
Basismerkmale
SelAS 33 B: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 B: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 33 B: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 B: 65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 33 B: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 33 B: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
SelAS 33 B: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 33 B: Regel- und Belegarztleistungen.
SelAS 33 B: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 33 B: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




