Continentale SI100, SIV/1, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SI100, SIV/1, Z2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SI100, SIV/1, Z2 AW der Continentale kombiniert drei Kernmerkmale: völlige Freiheit von einem Selbstbehalt (0 EUR pro Versicherungsjahr), umfassende Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im ambulanten Bereich (bis 3,5-fach) und 100% Kostendeckung für Zahnbehandlungen ohne Jahreshöchstgrenzen. Im stationären Bereich sichert SIV/1 Privatarztbehandlung, auch über die Höchstsätze hinaus. Kieferorthopädie und Zahnersatz werden zu 50% erstattet. Dieser Tarif richtet sich an Versicherte, die auf maximale Leistungssicherheit ohne finanzielle Einstiegsbarrieren setzen.
Als geschlossenes Tarifwerk ist SI100, SIV/1, Z2 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Die Risikogemeinschaft schrumpft damit zusehends, was tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen führt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren: Häufig lassen sich durch den Wechsel in modernere, offene Tarife günstigere Prämien bei gleichwertigen oder besseren Leistungen realisieren. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen angerechnet, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei, die Wechselchancen zu prüfen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über fundiertes Wissen zu diesem Continentale PKV-Tarif und kann eine maßgeschneiderte Empfehlung geben.
Basismerkmale
SI100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SI100: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SI100: Max. 512,-EUR pro Kalenderjahr.
SI100: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SI100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SI100: Max. 512,-EUR pro Kalenderjahr.
SI100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




