Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie nach Zusage pro Kalenderjahr

Continentale SI100, SIV/2, Z4 AW im Profil

Geschlossener Bisex-Tarif der Continentale Krankenversicherung a.G. mit einer seltenen Kombination: vollständiger Verzicht auf Selbstbehalt bei gleichzeitig hohem Leistungsniveau. Die Ambulanz läuft bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär ist Privatarztbehandlung mit GOÄ-Sätzen auch über die Höchstsätze hinaus eingeschlossen. Die Zahnleistungen umfassen 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Damit positioniert sich dieser Tarif als Premiumoption im Bestandsgeschäft der Continentale.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Continentale-Versicherte eine Möglichkeit darstellen, aktuell höhere Beiträge zu senken. Geschlossene Tarife wie dieser erleben tendenziell schrumpfende Risikogemeinschaften und damit verbundene Beitragseskalationen. Ein Wechsel in einen offenen oder kostengünstigeren Tarif der Continentale kann in vielen Fällen Einsparungen bringen und in der Regel gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht überall erforderlich, und Altersrückstellungen können häufig vollständig mitgenommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt Wechselmöglichkeiten im Continentale PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SI100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SI100: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SI100: Max. 512,-EUR pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SI100: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SI100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SI100: Max. 512,-EUR pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SI100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Summenbegrenzung

Z4: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z4: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SI100, SIV/2, Z4 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet geschlossen für den SI100, SIV/2, Z4?

Der Continentale SI100, SIV/2, Z4 ist nicht mehr für externe Neukunden zu kaufen. Doch bestehende Versicherte der Continentale können sich durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG weiterhin in diesen Tarif bewegen, wenn deren aktueller Tarif einen Wechsel hergibt. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft durch Ausscheidungen, was zu Beitragserhöhungen führt. Die Continentale kommuniziert diesen Tarif nicht mehr öffentlich, wodurch eine aktive Neukundengewinnung ausfällt.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen vollständigen Überblick geschlossener Continentale-Tarife und kann auch Bestandsversicherte beraten, ob dieser Tarif im individuellen Kontext die richtige Wahl ist oder ein Wechsel lohnt. Die interne Optimierung innerhalb der Continentale bietet oft ungenutzte Sparpotenziale.

Tarifwechsel im SI100, SIV/2, Z4: Ihre §204 VVG-Rechte

Ein Tarifwechsel zu einem anderen Continentale-Tarif ist Ihr gesetzliches Recht gemäß §204 VVG, ohne dass Sie den Versicherer wechseln müssen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Ziel-Tarif ab; in vielen Fällen entfällt sie. Altersrückstellungen werden in der Regel vollständig angerechnet oder können in den meisten Fällen übernommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche günstigeren oder leistungsoptimierteren Tarife bei der Continentale für Sie verfügbar sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine Übersicht aller Optionen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im SI100, SIV/2, Z4: Wege zur Optimierung

Der SI100, SIV/2, Z4 ist ein Premiumtarif der älteren Generation, der heute in einer schrumpfenden Versichertengruppe läuft. Die Beitragserhöhungen schlagen sich besonders in solchen geschlossenen, demografisch alternden Tarifen nieder. Medizinische Kostensteigerungen und der Rückgang der Altersstruktur treiben die Prämien nach oben. Ein strategischer Wechsel zu einem modernen Continentale-Tarif kann Ihre Ausgaben spürbar reduzieren und trotzdem einen hohen Leistungsstandard sichern.

Ein Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart zeigt die historische Kostenentwicklung bei der Continentale. Nutzen Sie diese Transparenz, um zu entscheiden, ob ein Tarifwechsel für Sie sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen einen persönlich abgestimmten Weg: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SI100, SIV/2, Z4 AW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor) ohne Selbstbehalt. Stationär ist Privatarztbehandlung mit GOÄ-Sätzen auch über Höchstsätze hinaus abgedeckt. Zahnbehandlung kostet 100%, Zahnersatz 80%, Kieferorthopädie 80%, beides ohne Jahreslimit. Sehhilfen (bis 52 Euro pro Jahr), Psychotherapie (bis 512 Euro jährlich) und offener Hilfsmittelkatalog sind mitversichert.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf. Sein Versichertenbestand schrumpft, was zu Beitragserhöhungen führt. Bestehende Continentale-Versicherte können ihn aber über einen §204 VVG Tarifwechsel beziehen. Die geschlossene Struktur bedeutet sinkende Risikosolidarität und schnellere Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Das ist eine Besonderheit, die diesen Tarif von den meisten anderen unterscheidet. Sie zahlen direkt keine Eigenanteile im Versicherungsfall und müssen nicht mit Summenbegrenzungen rechnen. Das macht ihn zu einem komfortablen, aber kostspieligen Vollschutz-Tarif mit entsprechend höherer Prämie.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale ist möglich. Da dieser Tarif ein Premium-Angebot ist und in einer schrumpfenden Gemeinschaft läuft, gibt es oft günstigere Alternativen mit ähnlichen oder besseren Leistungen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt und wie Altersrückstellungen behandelt werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt das ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Bei einem Tarif ohne Selbstbehalt und maximalen GOÄ-Sätzen hängt der Wechsel von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem verfügbaren Alternativangebot ab. Junge, gesunde Versicherte sparen oft am meisten. Für ältere Personen kann der Wechsel wegen potenzieller Gesundheitsfragen weniger attraktiv sein, es sei denn, ein günstiger Ziel-Tarif liegt vor. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die konkrete Kostenersparnis und prüft, ob die neuen Leistungen zu Ihrem Profil passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert