Continentale SI100, SIV/2, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SI100, SIV/2, Z4 AW im Profil
Geschlossener Bisex-Tarif der Continentale Krankenversicherung a.G. mit einer seltenen Kombination: vollständiger Verzicht auf Selbstbehalt bei gleichzeitig hohem Leistungsniveau. Die Ambulanz läuft bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär ist Privatarztbehandlung mit GOÄ-Sätzen auch über die Höchstsätze hinaus eingeschlossen. Die Zahnleistungen umfassen 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Damit positioniert sich dieser Tarif als Premiumoption im Bestandsgeschäft der Continentale.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Continentale-Versicherte eine Möglichkeit darstellen, aktuell höhere Beiträge zu senken. Geschlossene Tarife wie dieser erleben tendenziell schrumpfende Risikogemeinschaften und damit verbundene Beitragseskalationen. Ein Wechsel in einen offenen oder kostengünstigeren Tarif der Continentale kann in vielen Fällen Einsparungen bringen und in der Regel gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht überall erforderlich, und Altersrückstellungen können häufig vollständig mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt Wechselmöglichkeiten im Continentale PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
SI100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SI100: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SI100: Max. 512,-EUR pro Kalenderjahr.
SI100: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SI100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SI100: Max. 512,-EUR pro Kalenderjahr.
SI100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




