Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie nach Zusage pro Kalenderjahr

Continentale SI100, SIV/2, Z5 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif SI100, SIV/2, Z5 AW der Continentale besticht durch die Kombination von null Selbstbehalt, Höchstsatz-Erstattung in der ambulanten und stationären Behandlung, sowie GOÄ-Überschreitung im stationären Bereich. Die Zahnversorgung deckt 100% der Zahnbehandlung und 80% des Zahnersatzes ohne Summenbegrenzung ab. Hinzu kommt die Privatarztbehandlung im Krankenhaus, offener Hilfsmittelkatalog mit voller Erstattung, und umfassende Vorsorgeleistungen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der Continentale besonders attraktiv sein, wenn das aktuelle Tarifgefüge Beitragserhöhungen mit sich bringt. Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und erleben häufig überdurchschnittliche Beitragssteigerungen. Ein Wechsel in einen offenen Tarif mit ähnlichen Leistungen könnte in vielen Fällen die Beitragsbelastung senken und die Altersrückstellungen teilweise erhalten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein günstiger Wechsel innerhalb der Continentale möglich ist und welche Alternativen zum Continentale PKV-Tarif bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SI100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SI100: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SI100: Max. 512,-EUR pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SI100: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SI100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SI100: Max. 512,-EUR pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SI100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z5: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z5: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SI100, SIV/2, Z5 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des SI100, SIV/2, Z5 AW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Der SI100, SIV/2, Z5 AW ist daher nicht für Neuversicherte zugänglich, sondern richtet sich ausschließlich an Bestandsversicherte der Continentale. Allerdings können bestehende Versicherte des gleichen Versicherers weiterhin im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) in diesen Tarif wechseln, sofern sie von einem offenen oder anderen geschlossenen Tarif kommen.

Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft, da keine neuen und jüngeren Versicherten hinzukommen und ältere Versicherte ausscheiden. Diese Dynamik verschärft die Beitragsentwicklung, da die anfallenden Leistungskosten auf immer weniger Schultern verteilt werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und ihre verfügbaren Alternativen, um eine individuelle Optimierungsstrategie zu entwickeln.

Welche Tarifwechsel-Optionen gibt es im Rahmen der Continentale?

Der §204 VVG eröffnet Ihnen das Recht auf einen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer. Sie können vom SI100, SIV/2, Z5 AW in einen anderen Continentale-Tarif wechseln, ohne die Versichererbeziehung zu unterbrechen. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, welche Continentale-Tarife für Sie infrage kommen, um Beiträge zu sparen und gleichzeitig die gewünschten Leistungen zu bewahren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine transparente Orientierung: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im SI100, SIV/2, Z5 AW: Was sind Ihre nächsten Schritte?

Das Alter und die sinkende Mitgliederzahl in geschlossenen Altverträgen wie dem SI100, SIV/2, Z5 AW führen zu wiederkehrenden Beitragserhöhungen. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen, die alle Tarife betreffen. Eine Beitragserhöhung ist in diesem Tarif oft unvermeidbar, doch Sie müssen nicht passiv bleiben.

Ein interner Tarifwechsel in einen jüngeren, offenen Tarif der Continentale kann die Beitragslast senken und mitunter sogar bessere oder gleichwertige Leistungen bieten. Der Tarifwechsel ist meist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung Ihrer Prämie nachzuvollziehen. Lassen Sie sich danach von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse unterstützen und Jetzt anmelden, um konkrete Sparpotenziale zu entdecken.

Häufige Fragen zum Continentale SI100, SIV/2, Z5 AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zu Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) ab. Stationär kommt Privatarztbehandlung sogar über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%, ohne Summenbegrenzung. Hilfsmittel werden zu 100% in einfacher Ausführung erstattet. Sie erhalten 512 Euro für Psychotherapie jährlich, 52 Euro für Gestell und Gläser jährlich, Vorsorgeleistungen, Naturheilverfahren und stationäre Psychotherapie. Kein Selbstbehalt.
Der SI100, SIV/2, Z5 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Er nimmt keine neuen Kunden von außen auf. Die Mitgliedergemeinschaft ist stabil, aber schrumpfend, da Kündigungen und Altersabgänge nicht durch Neuzugänge ausgeglichen werden. Dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Bestandsversicherte der Continentale können jedoch über §204 VVG in diesen Tarif oder in andere Continentale-Tarife wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Das bedeutet, dass Sie ohne Selbstbeteiligung alle versicherten Leistungen (ambulant, stationär und zahnärztlich) in Anspruch nehmen können. Diese volle Kostenübernahme ist in der PKV ein Premiumfeature und positioniert diesen Tarif als Spitzentarif ohne Ausgabenbegrenzung je Leistungsfall.
Ja, Sie können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen, um innerhalb der Continentale in einen anderen, möglicherweise günstigeren Tarif zu wechseln. Häufig ist ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich und Ihre Altersrückstellungen können teilweise übernommen werden. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durchführen, um konkrete Optionen zu prüfen.
Ob ein Tarifwechsel lohnenswert ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, wie lange Sie bereits versichert sind, und welche Leistungen Ihnen persönlich wichtig sind. Der SI100, SIV/2, Z5 AW ist ein Premium-Tarif mit null Selbstbehalt und breiter Leistung, doch die geschlossene Struktur führt zu beschleunigten Beitragssteigerungen. Wenn Sie bereit sind, Leistungen zu optimieren oder auf ein jüngeres Tarifkollektiv zu wechseln, kann ein Wechsel erhebliche Einsparungen bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und empfiehlt die beste Strategie für Ihre individuelle Konstellation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert