Continentale VPrem AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale VPrem AW im Detail
Die Continentale VPrem AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Welt, der sich durch die Kombination aus vollständiger Leistungsgarantie ohne Selbstbehalt und Premium-GOÄ-Sätzen auszeichnet. Mit einer Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, Einbettzimmer bei stationärer Behandlung, Chefarztbehandlung und 80 Prozent für Zahnersatz positioniert sich dieser Tarif als umfassender Vollschutz für Bestandsversicherte. Der geschlossene Status bedeutet, dass Neukunden keinen Zugang mehr haben, bestehende Versicherte desselben Versicherers können jedoch nach §204 VVG wechseln.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet häufig die Möglichkeit, Premium-Tarife dieser Qualität auch bei längeren Versicherungsverläufen zu optimieren. Geschlossene Tarife wie die VPrem AW werden oft von schrumpfenden Versichertengemeinschaften geprägt, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. In vielen Fällen können Versicherte durch einen Wechsel zu neueren, offenen Tarifen des gleichen Versicherers ähnliche Leistungen zu besseren Konditionen erhalten, während die Altersrückstellungen häufig übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob für Sie innerhalb der Continentale ein optimierter Tarif verfügbar ist - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über den umfassenden Überblick solcher Continentale PKV-Tarif-Möglichkeiten.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Hilfsmittel: Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Bandagen, Körperersatzstücke (z.B. Gliedmaßen, Kunstaugen, Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Bei gößeren Hilfsmitteln oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft alternative Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




