Continentale VPrem 1300 B AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale VPrem 1300 B AW
Der geschlossene Bisex-Tarif VPrem 1300 B AW der Continentale kombiniert ein hohes Leistungsniveau mit einem Selbstbehalt von 1.300 Euro pro Jahr. Als Tarif der alten Welt profitiert er von bewährten Leistungsstrukturen: Behandlung über den GOÄ-Höchstsätzen hinaus, Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung, Zahnersatz zu 80 Prozent und Zahnbehandlung zu 100 Prozent. Die Kieferorthopädie wird bis zum 18. Lebensjahr mit bis zu 80 Prozent bezuschusst. Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr zu 80 Prozent gedeckt.
Die Geschlossenheit dieses Tarifs bedeutet, dass neue externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden; bestehende Versicherte der Continentale können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in den Tarif wechseln. Als geschlossener Tarif der alten Welt befindet sich der VPrem 1300 B AW in einem schrumpfenden Versichertenkollektiv, was sich mittelfristig auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Ein Wechsel zu einem modernen, offenen Tarif kann in vielen Fällen Einsparungen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglichen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Optimierungsmöglichkeiten im Continentale PKV-Tarif bestehen und wie Sie durch einen Tarifwechsel profitieren können.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Hilfsmittel: Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Bandagen, Körperersatzstücke (z.B. Gliedmaßen, Kunstaugen, Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Bei gößeren Hilfsmitteln oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft alternative Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




