Continentale VPrem 3100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale VPrem 3100 AW im Detail
Der Continentale VPrem 3100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der Versicherten eine großzügige ambulante Versorgung mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen sowie private Krankenhausbehandlung im Einbettzimmer bietet. Die 3.100 Euro Jahres-Selbstbeteiligung schafft einen deutlichen Kostenvorteil zum Eintritt, während Zahnbehandlung vollständig (100%) und Zahnersatz zu 80% mit gleitenden Jahreshöchstgrenzen erstattet werden. Dieser Premium-Tarif kombiniert Leistungsumfang mit moderater Eingangsbelastung und richtet sich an Versicherte, die langfristig in einem bewährten Altwelt-Tarif bleiben möchten.
Der geschlossene Status bedeutet zwar, dass keine neuen externen Kunden mehr aufgenommen werden, aber bestehende Versicherte der Continentale können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG trotzdem in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt jedoch häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb eine regelmäßige Überprüfung von Optimierungsoptionen sinnvoll ist. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel innerhalb des Continentale-Bestands gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Prämien realisieren, ohne dass die bestehenden Altersrückstellungen verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale im Continentale VPrem 3100 AW und evaluiert verfügbare Wechselmöglichkeiten individuell für Ihre Situation.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Hilfsmittel: Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Bandagen, Körperersatzstücke (z.B. Gliedmaßen, Kunstaugen, Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Bei gößeren Hilfsmitteln oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft alternative Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




