Continentale VPrem B AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Der Continentale VPrem B AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif VPrem B AW der Continentale Krankenversicherung a.G. richtet sich an Bestandsversicherte, die eine hochwertige Abdeckung ohne Selbstbehalt schätzen. Mit GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz, Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und Zahnersatz zu 80% kombiniert dieser Alte-Welt-Tarif Premium-Leistungen mit stabilen Konditionen für langjährig Versicherte. Die Abdeckung erstreckt sich auf bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr (80%), Sehhilfen bis 500 EUR alle zwei Jahre und umfangreiche Hilfsmittel.
Als geschlossener Tarif ist der VPrem B AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch Continentale-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in solche etablierten Tarife wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt häufig zu deutlicheren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen. Gerade deshalb lohnt sich eine Prüfung: Oft sind Wechsel in optimierte Tarife innerhalb der Continentale ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und in vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen vollständig übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem besseren Continentale PKV-Tarif für Sie sinnvoll ist und welche Altersrückstellungen mitgenommen werden können.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Hilfsmittel: Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Bandagen, Körperersatzstücke (z.B. Gliedmaßen, Kunstaugen, Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Bei gößeren Hilfsmitteln oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft alternative Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




