Continentale VS 100 B AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale VS 100 B AW
Der geschlossene Bisex-Tarif VS 100 B AW der Continentale kombiniert drei Premiummerkmale: kein Selbstbehalt, GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus bei ambulanten und stationären Leistungen, sowie 80-prozentige Zahnersatz-Deckung. Die Unterkunft im Krankenhaus erfolgt im Einbettzimmer, medizinisch notwendige Psychotherapie ist ohne Sitzungsbegrenzung abgedeckt. Das Versichertenkollektiv der alten Welt wird zunehmend älter; Beitragserhöhungen sind für solche älteren, geschlossenen Tarife eine erwartbare Entwicklung.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale bietet vielen Versicherten einen Ausweg aus wachsenden Prämien. Die gute Nachricht: In vielen Fällen sind Altersrückstellungen übertragbar und gleichwertige oder bessere Leistungen verfügbar, teilweise sogar zu niedrigeren Beiträgen. Ob Gesundheitsprüfungen erforderlich sind und wie stark die Altersrückstellungen mitgenommen werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab und erfordert eine individuelle Prüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart, ob ein Wechsel innerhalb der Continentale für Ihre Situation passt und welche Alternativtarife den Continentale PKV-Tarif ergänzen oder ersetzen könnten.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
110,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, Stützapparate und Änderung eines Hilfsmittels.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




