Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

Continentale VSB 100/300 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif VSB 100/300 AW der Continentale gehört zur älteren Tarifgeneration (alte Welt) und ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro, dem Regelhöchstsatz der GOÄ (bis 2,3-fach ärztliche, 1,8-fach technische Leistungen) und einer 60-prozentigen Erstattung für Zahnersatz bietet dieser Tarif ein solides Leistungspaket. Hinzu kommen 100 Euro für Sehhilfen alle zwei Jahre, ein geschlossener Hilfsmittelkatalog mit 80 Prozent Erstattung, sowie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ohne Selbstbeteiligung.

Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist der VSB 100/300 AW tendenziell stärkeren Beitragserhöhungen ausgesetzt, da die Versichertengruppe älter wird und sich verkleinert. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren Tarif der Continentale kann in vielen Fällen zu Prämienersparnissen führen und häufig gleichwertige Leistungen bewahren. Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren Continentale PKV-Tarif ein günstigerer Wechsel möglich ist und welche Leistungen Sie behalten können.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog: 80% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Stützapparate, Hörhilfen (bis max. 500,-EUR, erneuter Anspruch nach drei Jahren), Krankenfahrstühle (bis max. 750,-EUR).

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.

Vorsorgeleistungen alle 2 Jahre unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird nicht erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
40 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung, Prophylaxe
  • 60% für Zahnersatz: Prothetik, Kronen, Zahnbrücken und Stiftzähne, Reparatur von Zahnersatz, Aufbissbehelfe und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Implantate. Implantate werden nur erstattet, wenn andere ausreichende und zweckmäßige Behandlung nicht möglich ist (max. 6 Implantate pro Kiefer, max. 550,-EUR für jeden zu ersetzenden Zahn)
  • 40% für Kieferorthopädie (bei erfolgreichem Abschluss 60%) bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr oder bei Unfall.
Summenbegrenzung

Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Herausforderungen für VSB-Versicherte

Der VSB 100/300 AW ist seit längerem geschlossen, das heißt: Die Continentale nimmt über ihn keine neuen Kundinnen und Kunden mehr auf. Das führt zu einer schrumpfenden Versichertengruppe, deren Durchschnittsalter kontinuierlich steigt. Weniger junge Versicherte bedeuten höhere Beitragsbelastungen für den verbleibenden Bestand - ein klassisches Risiko geschlossener Tarife. Bestandsversicherte der Continentale können aber von diesem Status profitieren: Sie haben das Recht, innerhalb der gleichen Versicherung in andere Tarife zu wechseln, ohne die Versicherung zu wechseln.

Viele ältere Tarife wie dieser werden von Versicherern nicht mehr aktiv bewirtschaftet oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann gezielt ermitteln, welche modernen oder optimierten Tarife der Continentale für Ihre Situation passen und welche Ersparnisse oder Leistungsverbesserungen realistisch sind.

Tarifwechsel bei der Continentale: Chancen nutzen

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale nach §204 VVG bietet die Möglichkeit, von der Beitragsbelastung dieses geschlossenen Tarifs zu profitieren. Beim Wechsel zu einem moderneren, offenen Tarif der Continentale werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig übernommen, was die Kostenbasis senkt. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, kann im Einzelfall aber Voraussetzung sein. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Tarife der Continentale Ihre Leistungen optimieren und Ihre Prämie senken können. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung für Ihren nächsten Schritt - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im VSB 100/300 AW: Handlungsbedarf erkannt?

Dieser alte Bisex-Tarif zeigt ein typisches Muster geschlossener Tarife: Die Risikogemeinschaft schrumpft, das Durchschnittsalter der Versicherten steigt, und medizinische Kostensteigerungen treffen auf eine zunehmend stabile, aber ältere Gruppe. Das führt zu überdurchschnittlichen Beitragssprüngen. Wenn Sie kürzlich eine Erhöhung Ihrer Prämie erlebt haben oder damit rechnen, ist ein Wechsel zu überlegen.

Der Ausweg liegt im Tarifwechsel zu einem offenen oder neueren Tarif der Continentale, der von einer ausgewogeneren Altersstruktur und stabileren Beitragsentwicklungen profitiert. In vielen Fällen senkt sich damit die Beitragsbelastung dauerhaft, und Sie können gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten. Laden Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart herunter, um die historische Entwicklung Ihres Tarifs nachzuvollziehen und mit Alternativen zu vergleichen. Eine konkrete Analyse Ihrer Ersparnischancen bietet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden und sehen Sie, wie viel Potenzial in einem Wechsel steckt.

Häufige Fragen zum Continentale VSB 100/300 AW

Der Tarif erstattet bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ: 2,3-fach für ärztliche Leistungen, 1,8-fach für technische Leistungen, 1,15-fach für Laborleistungen. Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 60 Prozent erstattet; Implantate sind auf 6 pro Kiefer und 550 Euro pro Zahn begrenzt. Es gibt 100 Euro für Sehhilfen alle zwei Jahre, Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte und orthopädische Schuhe werden zu 80 Prozent erstattet (Hörgeräte max. 500 Euro). Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen entfallen auf den Selbstbehalt. Zahnersatz, Inlays und KFO benötigen einen Heil- und Kostenplan; ohne Plan liegt die Erstattung bei nur 30 Prozent.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bisex-Tarif. Das bedeutet: Die Continentale nimmt neue, externe Kundinnen und Kunden über diesen Tarif nicht mehr auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft und altert kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Bestandsversicherte der Continentale hat das aber einen Vorteil: Sie können innerhalb des gleichen Versicherers in andere, oft modernere und offenere Tarife wechseln, die von einer stabiler zusammengesetzten Versichertengruppe profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr und gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch. Diese Höhe positioniert den Tarif im Standard-Segment - weder besonders niedrig noch besonders hoch. Vorsorgeleistungen wie Impfungen und Screening-Untersuchungen sind von der Selbstbeteiligung ausgenommen und werden vollständig erstattet.
Ja, ein Wechsel ist möglich. Sie können innerhalb der Continentale einen anderen Tarif wählen, ohne zu einer anderen Versicherung zu wechseln. Das nennt sich interner Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen, was die neue Prämie senkt. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, kann aber im Einzelfall notwendig sein. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optionen für Sie realistisch sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren aktuellen Beiträgen ab. Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Tarif lohnt sich ein Wechsel zu einem offeneren, jüngeren Tarif der Continentale sehr: Die Beitragsbelastung sinkt oft deutlich, Leistungen bleiben gleich oder verbessern sich, und Sie profitieren von einer stabileren Altersstruktur. Besonders wenn Sie eine Beitragserhöhung erlebt haben, ist ein Wechsel attraktiv. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert kostenlos, ob und wie viel Sie sparen können und welche Tarife für Ihre Situation passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert