Continentale VSB 100/300 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale VSB 100/300 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif VSB 100/300 AW der Continentale gehört zur älteren Tarifgeneration (alte Welt) und ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro, dem Regelhöchstsatz der GOÄ (bis 2,3-fach ärztliche, 1,8-fach technische Leistungen) und einer 60-prozentigen Erstattung für Zahnersatz bietet dieser Tarif ein solides Leistungspaket. Hinzu kommen 100 Euro für Sehhilfen alle zwei Jahre, ein geschlossener Hilfsmittelkatalog mit 80 Prozent Erstattung, sowie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ohne Selbstbeteiligung.
Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist der VSB 100/300 AW tendenziell stärkeren Beitragserhöhungen ausgesetzt, da die Versichertengruppe älter wird und sich verkleinert. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren Tarif der Continentale kann in vielen Fällen zu Prämienersparnissen führen und häufig gleichwertige Leistungen bewahren. Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren Continentale PKV-Tarif ein günstigerer Wechsel möglich ist und welche Leistungen Sie behalten können.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
100,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: 80% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Stützapparate, Hörhilfen (bis max. 500,-EUR, erneuter Anspruch nach drei Jahren), Krankenfahrstühle (bis max. 750,-EUR).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Vorsorgeleistungen alle 2 Jahre unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird nicht erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung, Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz: Prothetik, Kronen, Zahnbrücken und Stiftzähne, Reparatur von Zahnersatz, Aufbissbehelfe und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Implantate. Implantate werden nur erstattet, wenn andere ausreichende und zweckmäßige Behandlung nicht möglich ist (max. 6 Implantate pro Kiefer, max. 550,-EUR für jeden zu ersetzenden Zahn)
- 40% für Kieferorthopädie (bei erfolgreichem Abschluss 60%) bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr oder bei Unfall.
Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




