Continentale VSB 100/300 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale VSB 100/300 NW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif VSB 100/300 NW der Continentale Krankenversicherung a.G. verbindet eine ausgeprägte Zahnbehandlung (100% Zahnbehandlung, Prophylaxe und 60% Zahnersatz) mit einer moderaten Selbstbeteiligung von 550 EUR jährlich. Als Tarif der neuen Welt orientiert sich die Kostenerstattung an den Regelhöchstsätzen der GOÄ (bis 2,3-fach) für ärztliche Leistungen. Die Versorgung in Mehrbettzimmern ist Standard; Privatarzt- oder Chefarztbehandlung ist nicht enthalten.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale kann für viele Versicherte eine Gelegenheit bieten, Prämien zu senken oder Leistungen gezielt zu optimieren. Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und erleben in der Regel stärkere Beitragserhöhungen als offene Tarife. Die Altersrückstellungen, die Sie bislang aufgebaut haben, können in vielen Fällen bei einem Wechsel erhalten bleiben, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungsmöglichkeiten im Continentale PKV-Tarif konkret bestehen und wie Sie Ihre Versicherung optimal auf Ihre aktuelle Situation ausrichten.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
100,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: 80% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Stützapparate, Hörhilfen (bis max. 500,-EUR, erneuter Anspruch nach drei Jahren), Krankenfahrstühle (bis max. 750,-EUR).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird nicht erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung, Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz: Prothetik, Kronen, Zahnbrücken und Stiftzähne, Reparatur von Zahnersatz, Aufbissbehelfe und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Implantate. Implantate werden nur erstattet, wenn andere ausreichende und zweckmäßige Behandlung nicht möglich ist (max. 6 Implantate pro Kiefer, max. 550,-EUR für jeden zu ersetzenden Zahn)
- 40% für Kieferorthopädie (bei erfolgreichem Abschluss 60%) bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr oder bei Unfall.
Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




