Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

Continentale VSB 100/300 B AW im Detail

Der Continentale VSB 100/300 B AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich vor allem durch seine Kombination aus moderatem Selbstbehalt und solider Zahnabsicherung auszeichnet. Mit einem Jahres-Selbstbehalt von 550 EUR erstattet dieser Tarif ambulante Leistungen bis zur 2,3-fachen GOÄ, stationär erhalten Sie Regel- und Belegarztleistungen, und für Zahnbehandlung zahlt die Continentale 100 Prozent. Zahnersatz wird zu 60 Prozent erstattet, und Sehhilfen sind mit einem Zuschuss von 100 EUR pro Brille vorhanden. Vorsorgeleistungen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen erfolgen ohne Zuzahlung.

Weil dieser Tarif geschlossen ist, kann er nur von bestehenden Continentale-Versicherten über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG erreicht werden. Geschlossene Tarife dieser Altersgruppe weisen in der Regel ein schrumpfendes Versichertenkollektiv auf, was die Beitragsentwicklung perspektivisch unter Druck setzt. Allerdings sind bei einer Optimierung durch einen Tarifwechsel häufig Einsparungen möglich, während in vielen Fällen gleichwertige oder sogar bessere Leistungen erhalten bleiben.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Möglichkeiten für Ihren Continentale PKV-Tarif auf und hilft Ihnen, die beste Entscheidung zu treffen.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog: 80% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Stützapparate, Hörhilfen (bis max. 500,-EUR, erneuter Anspruch nach drei Jahren), Krankenfahrstühle (bis max. 750,-EUR).

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.

Vorsorgeleistungen alle 2 Jahre unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird nicht erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
40 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung, Prophylaxe
  • 60% für Zahnersatz: Prothetik, Kronen, Zahnbrücken und Stiftzähne, Reparatur von Zahnersatz, Aufbissbehelfe und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Implantate. Implantate werden nur erstattet, wenn andere ausreichende und zweckmäßige Behandlung nicht möglich ist (max. 6 Implantate pro Kiefer, max. 550,-EUR für jeden zu ersetzenden Zahn)
  • 40% für Kieferorthopädie (bei erfolgreichem Abschluss 60%) bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr oder bei Unfall.
Summenbegrenzung

Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Ihre Versicherung?

Der Continentale VSB 100/300 B AW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Allerdings können Bestandsversicherte der Continentale diesen Tarif im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in Anspruch nehmen, wenn ein günstigerer oder leistungsstärkerer Tarif desselben Versicherers zur Verfügung steht. Geschlossene Tarife aus der alten Welt verlieren an Mitgliederzahl, da Versicherte in neuere Tarife wechseln oder ausscheiden, was die Risikogemeinschaft schrumpfen lässt.

Diese Dynamik führt nicht selten zu überproportionalen Beitragsanpassungen bei geschlossenen Bestandstarifen. Ältere Tarife wie dieser VSB werden von der Continentale und anderen Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt aber über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife und kann beurteilen, ob dieser Tarif für Ihre individuelle Situation noch sinnvoll ist oder ob ein Wechsel in einen neueren, offenen Tarif mit besserer Kostenbilanz Sinn ergibt.

Tarifwechsel im VSB 100/300 B AW: Ihre Optionen

Als Continentale-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel bei demselben Versicherer, ohne dass Sie den Versicherer wechseln. Bei einem solchen Wechsel werden Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen übernommen, was zu erheblich niedrigeren Beiträgen im Zieltarif führen kann. Ob erneut Gesundheitsfragen erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie die Tarifwechsel-Chancen innerhalb der Continentale-Tariffamilie, um zu sehen, wie Sie von moderner Tarifstruktur und stabileren Kollektiven profitieren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkrete Ersparnis und die Leistungsveränderungen. Starten Sie hier: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im VSB 100/300 B AW - was können Sie tun?

Dieser geschlossene Alte-Welt-Tarif ist wegen seiner schrumpfenden Versichertengruppe anfällig für Beitragserhöhungen. Die Continentale muss bei abnehmenden Mitgliederzahlen Kostenanstiege auf die verbleibenden Versicherten umlegen, und auch medizinische Kostentreiber wirken sich aus. Viele Versicherte im VSB 100/300 B AW sehen sich daher mit regelmäßigen Prämienanpassungen konfrontiert.

Der interne Tarifwechsel zu einem offenen Continentale-Tarif mit besserer Kollektiventwicklung ist oft die beste Antwort auf Beitragserhöhungen. In vielen Fällen lässt sich dabei die Prämie senken, ohne dass Sie gleichwertige Leistungen aufgeben müssen. Werfen Sie einen Blick auf die Preistrends in der Continentale-Tariffamilie über den Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie sich Ihr aktueller Tarif im Vergleich zu optimierten Alternativen entwickelt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen einen persönlichen Handlungsplan mit konkreten Wechselangeboten. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale VSB 100/300 B AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz, Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 60 Prozent ohne jährliche Summenbegrenzung. Sehhilfen werden mit 100 EUR alle 2 Jahre bezuschusst, Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen erfolgen ohne Selbstbehalt. Stationär zahlt der Tarif Regel- und Belegarztleistungen bis zur 2,3-fachen GOÄ. Hilfsmittel wie Hörhilfen (bis 500 EUR) oder Krankenfahrstühle (bis 750 EUR) werden zu 80 Prozent erstattet. Kieferorthopädie für Versicherte bis 18 Jahre wird zu 40 Prozent erstattet (60 Prozent bei erfolgreichem Abschluss).
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, neue Kundinnen und Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Dies wirkt sich auf die Stabilität der Risikogemeinschaft aus, denn das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit für überproportionale Beitragsanpassungen in diesem Tarif. Für bestehende Continentale-Versicherte besteht aber die Möglichkeit eines internen Wechsels zu offeneren, jüngeren Tarifen mit besserer Kollektivprognose.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 550 EUR. Er gilt pro Versicherungsjahr für ambulante und stationäre Leistungen. Ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, die ohne Selbstbeteiligung erstattet werden. Mit 550 EUR positioniert sich dieser Tarif im mittleren Bereich: nicht kostenlos, aber auch nicht im hohen dreistelligen oder vierstelligen Bereich.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der Continentale nach §204 VVG. In vielen Fällen können Sie dabei zu einem offeneren, jüngeren Tarif mit besseren Kollektivprognosen und niedrigeren Beiträgen wechseln, während in den meisten Fällen Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt davon ab, wie alt Sie sind, wie Ihr Gesundheitszustand ist und welche modernen Continentale-Alternativen verfügbar sind. Da dieser Tarif geschlossen und aus der alten Welt stammt, könnte ein Wechsel zu einem neueren, offenen Tarif die Prämienentwicklung bremsen und sogar aktuelle Einsparungen bringen. Der erhöhte Selbstbehalt von 550 EUR könnte auch Anlass für einen Wechsel sein, wenn günstigere Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihnen zuverlässig sagen, ob und welche Wechsel für Ihre persönliche Situation wirtschaftlich sinnvoll sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert