Continentale VSB 100/300 B AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale VSB 100/300 B AW im Detail
Der Continentale VSB 100/300 B AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich vor allem durch seine Kombination aus moderatem Selbstbehalt und solider Zahnabsicherung auszeichnet. Mit einem Jahres-Selbstbehalt von 550 EUR erstattet dieser Tarif ambulante Leistungen bis zur 2,3-fachen GOÄ, stationär erhalten Sie Regel- und Belegarztleistungen, und für Zahnbehandlung zahlt die Continentale 100 Prozent. Zahnersatz wird zu 60 Prozent erstattet, und Sehhilfen sind mit einem Zuschuss von 100 EUR pro Brille vorhanden. Vorsorgeleistungen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen erfolgen ohne Zuzahlung.
Weil dieser Tarif geschlossen ist, kann er nur von bestehenden Continentale-Versicherten über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG erreicht werden. Geschlossene Tarife dieser Altersgruppe weisen in der Regel ein schrumpfendes Versichertenkollektiv auf, was die Beitragsentwicklung perspektivisch unter Druck setzt. Allerdings sind bei einer Optimierung durch einen Tarifwechsel häufig Einsparungen möglich, während in vielen Fällen gleichwertige oder sogar bessere Leistungen erhalten bleiben.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Möglichkeiten für Ihren Continentale PKV-Tarif auf und hilft Ihnen, die beste Entscheidung zu treffen.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
100,-EUR für Sehhilfen. Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: 80% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Stützapparate, Hörhilfen (bis max. 500,-EUR, erneuter Anspruch nach drei Jahren), Krankenfahrstühle (bis max. 750,-EUR).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Vorsorgeleistungen alle 2 Jahre unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird nicht erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung, Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz: Prothetik, Kronen, Zahnbrücken und Stiftzähne, Reparatur von Zahnersatz, Aufbissbehelfe und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie, Implantate. Implantate werden nur erstattet, wenn andere ausreichende und zweckmäßige Behandlung nicht möglich ist (max. 6 Implantate pro Kiefer, max. 550,-EUR für jeden zu ersetzenden Zahn)
- 40% für Kieferorthopädie (bei erfolgreichem Abschluss 60%) bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr oder bei Unfall.
Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




