DKV A0, SR, SW1, Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A0, SR, SW1, Z AW im Profil
Geschlossener Bisex-Tarif der DKV ohne Selbstbehalt mit Premium-Leistungen: GOÄ über Höchstsatz (bis 3,5-fach), Einbettzimmer und Privatarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz bis 2.600 EUR jährlich, 25 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%, Sehhilfen bis 160 EUR, umfangreiche Hilfsmittelerstattung. Der Tarif kombiniert die Vorzüge der alten Welt mit Vollversorgung ohne Eigenanteil bei ambulanter und zahnärztlicher Standardversorgung.
Geschlossene Tarife wie dieser sind nicht mehr für externe Neukunden zugänglich; die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV kann in vielen Fällen Prämienentlastung mit gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglichen. Bestehende Altersrückstellungen werden häufig übernommen, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung in der Regel entfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Handlungsspielräume unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm für den DKV-Wechsel sieht.
Basismerkmale
A0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A0: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW1+SR: Privatarztbehandlung.
SW1+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW1, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%
- Material- und Laborkosten.
Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.



