DKV A0, SR, SW1, Z1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A0, SR, SW1, Z1 AW im Überblick
Der DKV A0, SR, SW1, Z1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der DKV Deutsche Krankenversicherung AG aus der älteren Tarifgeneration. Das Besondere: Der Tarif verzichtet vollständig auf einen Selbstbehalt und kombiniert gleichzeitig Premium-Leistungen wie Privatarztbehandlung, Einbettzimmer bei stationärer Versorgung, GOÄ bis zu den Höchstsätzen (teilweise über die Höchstsätze hinaus in medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage) sowie 100% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz. Die Komponenten A0, SR, SW1 und Z1 bilden zusammen ein kohärentes Leistungspaket mit umfassender ambulanter, stationärer und zahnmedizinischer Versorgung.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV ist für bestehende Versicherte in vielen Fällen eine Option, besonders wenn eine Beitragserhöhung ansteht. Da dieser Tarif geschlossen ist, können zwar keine Neukunden mehr aufgenommen werden, aber bereits bei der DKV Versicherte können häufig zu anderen Tarifen optimieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu überproportionalen Beitragssteigerungen, was einen Tarifwechsel zu moderneren, offenen Tarifen besonders attraktiv macht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft die Wechselmöglichkeiten im DKV PKV-Tarif A0, SR, SW1, Z1 AW vollständig durch.
Basismerkmale
A0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A0: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW1+SR: Privatarztbehandlung.
SW1+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW1, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Z1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z1: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



