DKV A0, SR, SW1, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: DKV A0, SR, SW1, Z2 AW
Der DKV A0, SR, SW1, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch großzügige Leistungen ohne Selbstbehalt auszeichnet. Die ambulante Versorgung wird bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) erstattet, in medizinisch begründeten Fällen auch darüber hinaus. Stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung im Einbettzimmer. Psychotherapie ist ambulant und stationär abgedeckt, ebenso Sehhilfen bis 160 Euro jährlich und umfangreiche Hilfsmittel wie Hörhilfen und Prothesen.
Als geschlossener Tarif ist der A0, SR, SW1, Z2 AW derzeit nicht mehr für Neukunden zugänglich; bestehende Versicherte desselben Versicherers können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in solche Bestandstarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu beschleunigten Beitragsentwicklungen, weshalb ein Tarifwechsel gerade bei diesem älteren Produkt häufig erhebliche Einsparungen ermöglicht, oft unter Wahrung gleichwertiger oder besserer Leistungen.
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Basismerkmale
A0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A0: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW1+SR: Privatarztbehandlung.
SW1+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW1, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z2: Erstattet werden
- 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



