DKV A0, SR, SW2, Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A0, SR, SW2, Z AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV A0, SR, SW2, Z AW kombiniert eine ambulante Vollversorgung ohne Selbstbehalt mit umfassender stationärer Betreuung und attraktivem Zahnschutz. Die Ambulanz deckt GOÄ-Leistungen über Höchstsatz ab (bis zu 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Sehhilfen mit jährlich 160 EUR, bis zu 100 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr (erste 25 zu 100%), umfangreiche Hilfsmittel und Vorsorgeuntersuchungen. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung mit gleicher GOÄ-Höchstsatz-Abdeckung, 2-Bettzimmer und Psychotherapie.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers attraktiv sein, wenn Sie bereits von der Null-Selbstbeteiligung profitieren und trotzdem Beiträge senken möchten. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was den Beitragsdruck verschärft. Viele bestehende Versicherte finden durch einen optimierten internen Wechsel Tarifvarianten, die ohne Verzicht auf Kernleistungen wie Privatarzt und Zahnersatz zu moderaten Konditionen erhältlich sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm vergleicht Ihren DKV PKV-Tarif mit Ihren Bedürfnissen und identifiziert Wechseloptionen, die Sie sonst übersehen könnten.
Basismerkmale
A0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A0: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW2+SR: Privatarztbehandlung.
SW2+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW2, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%
- Material- und Laborkosten.
Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.



