DKV A0, SR, SW2, Z1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A0, SR, SW2, Z1 AW: Leistungen und Wechselrechte
Der geschlossene Bisex-Tarif A0, SR, SW2, Z1 AW der DKV aus der alten Welt ist ein Premium-Produkt für bereits Versicherte ohne Selbstbehalt, das über die GOÄ-Höchstsätze hinausgeht: ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz, Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Im stationären Bereich bietet die Kombination SW2+SR Privatarztbehandlung in Zweibettzimmern. Zahnersatz wird zu 75% erstattet; Zahnbehandlung sogar zu 100%. Psychotherapie ist ambulant und stationär enthalten; Sehhilfen werden bis 160 Euro jährlich übernommen.
Als geschlossener Tarif hat sich die Risikogemeinschaft des A0 über Jahrzehnte verkleinert, was die Beitragsentwicklung zunehmend erschwert. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren DKV-Tarif kann in vielen Fällen zu stabilen oder gesunkenen Beiträgen führen, ohne dass gleichzeitig auf Premium-Leistungen verzichtet werden muss. Die Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob für Sie innerhalb der DKV PKV-Tarife eine Optimierung möglich ist, die Ihre Beiträge senkt und Ihre Leistungen sichert.
Basismerkmale
A0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A0: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW2+SR: Privatarztbehandlung.
SW2+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW2, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Z1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z1: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



