DKV A0, SR, SW2, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A0, SR, SW2, Z2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV A0, SR, SW2, Z2 ist ein Bestandstarif der alten Welt und bietet Versicherten maximale ambulante und stationäre Erstattungen: bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen für ärztliche Leistungen, Privatarztbehandlung in Zweibettzimmern und eine großzügige Psychotherapieabdeckung mit 25 Sitzungen auf 100%-Erstattungsniveau. Beim Zahnersatz liegt die Kostenübernahme bei 60%, Sehhilfen erstattet die DKV mit bis zu 160 Euro jährlich.
Diese Alte-Welt-Konstellation führt typischerweise zu spürbaren Beitragserhöhungen, da die schrumpfende Risikogemeinschaft geschlossener Tarife die Kostenverteilung zunehmend verschärft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV eröffnet häufig Chancen auf niedrigere Prämien bei vergleichbaren Leistungen, ohne dass vorab eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Optimierungspotenziale in Ihrer Situation schlummern. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet Ihren DKV PKV-Tarif aus und identifiziert rentable Wechselmöglichkeiten.
Basismerkmale
A0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A0: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW2+SR: Privatarztbehandlung.
SW2+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW2, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z2: Erstattet werden
- 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



