DKV A0, SR, Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A0, SR, Z AW im Überblick
Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG bietet mit dem A0, SR, Z AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt an, der Versicherten ohne Selbstbehalt umfangreiche Leistungen bietet. Ambulant erstattet der Tarif bis zur 3,5-fachen GOÄ und deckt Psychotherapie mit 25 kostenlosen Sitzungen pro Jahr ab. Stationär deckt dieser Tarif Regel- und Belegarztleistungen ab, während der Zahnbereich mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz (bis 2.600 EUR jährlich) besticht. Mehrbettzimmer sind vorgesehen.
Als geschlossener Tarif der alten Welt profitiert der A0, SR, Z AW derzeit von einer stabilen, wenn auch schrumpfenden Risikogemeinschaft. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif nicht mehr neu eintreten; Wechsel aus diesem Tarif in günstigere Alternativen sind jedoch häufig möglich und erhalten oft Altersrückstellungen und bessere Beitragsperspektiven.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet gezielt Ihre Position im DKV PKV-Tarif A0, SR, Z AW und zeigt Optimierungsmöglichkeiten auf.
Basismerkmale
A0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A0: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SR: Regel- und Belegarztleistungen.
SR: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%
- Material- und Laborkosten.
Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.



