DKV A0, SR, Z1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A0, SR, Z1 AW im Detail
Der DKV A0, SR, Z1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt ohne Selbstbehalt. Mit Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen) bietet dieser Tarif eine solide medizinische Grundversorgung. Die Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 75 Prozent. Psychotherapie ist mit bis zu 25 Sitzungen pro Kalenderjahr zu 100 Prozent gedeckt, danach gestaffelt. Sehhilfen werden mit bis zu 160 Euro jährlich unterstützt.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der DKV häufig zu niedrigeren Beiträgen führen. Als geschlossener Tarif mit schrumpfendem Versichertenkollektiv ist der A0, SR, Z1 AW demografischen Alterungseffekten ausgesetzt, was zu überproportionalen Beitragserhöhungen führen kann. Allerdings: Die fehlende Kostenbeteiligung (Selbstbehalt = 0) und die Premium-Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, hohe Zahnquoten) machen diesen Tarif für viele Versicherte attraktiv, sofern ein Wechsel zu besseren Konditionen verfügbar ist. In vielen Fällen ermöglicht ein Tarifwechsel die Übernahme der bestehenden Altersrückstellungen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
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Basismerkmale
A0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A0: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SR: Regel- und Belegarztleistungen.
SR: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Z1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z1: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



