DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 25 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum DKV A0, SR, Z2 AW

Der DKV A0, SR, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte des gleichen Versicherers. Mit einem Selbstbehalt von null Euro, GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-Fachen und Belegarztleistungen bis zu den Höchstsätzen kombiniert dieser Tarif großzügige medizinische Erstattung mit 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz. Die psychotherapeutische Versorgung ist mit 25 Sitzungen pro Jahr zu 100% erstattet, und Sehhilfen werden mit 160 Euro jährlich unterstützt.

Als geschlossener Tarif unterliegt die Risikogemeinschaft des DKV A0, SR, Z2 AW der typischen demografischen Belastung älterer Kollektive, was sich in der Beitragsentwicklung abbildet. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten die Gelegenheit, bei Bedarf zu optimierten Tarifen zu wechseln; in vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen übernehmen und gleichwertige oder bessere Leistungen zu reduzierten Beiträgen erreichen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den DKV PKV-Tarif und die verfügbaren Wechselmöglichkeiten für Ihre individuelle Situation.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A0: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.

Psychotherapie

A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A0: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

A0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SR: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SR: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z2: Erstattet werden

  • 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
  • 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Summenbegrenzung

Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
  • 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
  • 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ein geschlossener Tarif wie der DKV A0, SR, Z2 AW für Versicherte bedeutet

Der DKV A0, SR, Z2 AW steht neuen, externen Kunden nicht mehr offen; Neuversicherungen in diesem Tarif sind nicht möglich. Bestehende Versicherte der DKV können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG weiterhin in solche geschlossenen Tarife wechseln, sofern sie die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt zu steigenden Beiträgen, da weniger Neueintritte die demografische Alterung kompensieren können.

Geschlossene Tarife der alten Welt wie dieser werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv in der öffentlichen Kommunikation geführt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen detaillierten Überblick auch älterer und geschlossener Tarifoptionen und kann einschätzen, welche Wechselalternativen Ihrer Situation entsprechen.

Tarifwechsel bei der DKV: Ihre Chancen auf günstigere Leistungen

Der DKV A0, SR, Z2 AW bietet Bestandsversicherten die Möglichkeit eines §204 VVG-Tarifwechsels beim gleichen Versicherer. Dabei werden Altersrückstellungen in vielen Fällen ganz oder teilweise übernommen; ob und in welchem Umfang hängt vom konkreten Zielversicherungsvertrag und -tarif ab. Eventuelle Gesundheitsfragen sind je nach Zieltarif möglich, bleiben aber häufig in engerem Umfang als bei Neuversicherungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm überprüft, welche günstigeren Tarife bei der DKV für Sie erreichbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, mit welchen Bedingungen ein Wechsel umzusetzen ist. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung beim DKV A0, SR, Z2 AW: Handeln Sie jetzt

Der DKV A0, SR, Z2 AW gehört zu den älteren Kollektiven mit schrumpfender Versichertenbasis, weshalb Beitragserhöhungen besonders spürbar ausfallen. Medizinische Kostensteigerungen werden durch die rückläufige Kopfzahl nicht aufgefangen, und die Kapitalerträge aus Altersrückstellungen fallen bei niedrigen Zinsen geringer aus. Ein Blick auf die historische Entwicklung zeigt das Muster: geschlossene, ältere Tarife der alten Welt erleben häufig steilere Steigerungen als jüngere, offene Tarife.

Der §204 VVG-Tarifwechsel zu einem neueren Tarif kann sowohl die Beitragslast senken als auch bessere Leistungen sichern, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Beitragsentwicklung der DKV-Tarife auf und hilft Ihnen, das Ausmaß der Steigerung einzuordnen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie einen konkret auf Sie abgestimmten Wechselplan. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum DKV A0, SR, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Laborleistungen bis zum 1,3-Fachen. Zahnbehandlung ist zu 100% erstattet, Zahnersatz und Aufbissbehelfe zu 60%. Psychotherapie wird mit 25 Sitzungen pro Jahr zu 100% bezahlt, ab der 26. Sitzung zu 75%, danach 50%. Sehhilfen erhalten 160 Euro pro Jahr. Stationäre Behandlung läuft über Regel- und Belegarztleistungen bis zu den Höchstsätzen. Der Selbstbehalt beträgt null Euro.
Der DKV A0, SR, Z2 AW ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass Neuversicherungen über externe Neukunden nicht mehr möglich sind. Versicherte der DKV können intern nach §204 VVG wechseln. Die geschlossene Versichertengemeinschaft führt tendenziell zu schnelleren Beitragssteigerungen, da weniger neue, jüngere Versicherte die demografische Alterung kompensieren.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro pro Versicherungsjahr. Das bedeutet, dass Versicherte Arzt-, Zahn- und Krankenhauskosten ohne Eigenanteil erstattet bekommen. Diese volle Erstattung ohne Selbstbehalt ist ein Premium-Merkmal und positioniert den Tarif im oberen Segment.
Ja, als Bestandsversicherter der DKV können Sie gemäß §204 VVG intern zu einem günstigeren Tarif wechseln. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsprüfungen fallen begrenzt oder ganz weg. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Optionen für Sie konkret verfügbar sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Der Tarif kombiniert Premium-Leistungen (null Selbstbehalt, GOÄ über Höchstsatz, 60% Zahnersatz, 25 psychotherapeutische Sitzungen) mit den Kostenproblemen eines geschlossenen, älteren Kollektivs. Ein Wechsel zu einem offeneren oder neueren Tarif kann oft ähnliche oder bessere Leistungen zu deutlich niedrigeren Beiträgen bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet anhand Ihrer Situation konkret, ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert