DKV A0, SR, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum DKV A0, SR, Z2 AW
Der DKV A0, SR, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte des gleichen Versicherers. Mit einem Selbstbehalt von null Euro, GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-Fachen und Belegarztleistungen bis zu den Höchstsätzen kombiniert dieser Tarif großzügige medizinische Erstattung mit 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz. Die psychotherapeutische Versorgung ist mit 25 Sitzungen pro Jahr zu 100% erstattet, und Sehhilfen werden mit 160 Euro jährlich unterstützt.
Als geschlossener Tarif unterliegt die Risikogemeinschaft des DKV A0, SR, Z2 AW der typischen demografischen Belastung älterer Kollektive, was sich in der Beitragsentwicklung abbildet. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten die Gelegenheit, bei Bedarf zu optimierten Tarifen zu wechseln; in vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen übernehmen und gleichwertige oder bessere Leistungen zu reduzierten Beiträgen erreichen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den DKV PKV-Tarif und die verfügbaren Wechselmöglichkeiten für Ihre individuelle Situation.
Basismerkmale
A0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A0: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A0: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A0: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SR: Regel- und Belegarztleistungen.
SR: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z2: Erstattet werden
- 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



