DKV A1, SR, SW1, Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A1, SR, SW1, Z AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV A1, SR, SW1, Z AW der Alten Welt bietet eine Ausstattung auf Premiumebene mit GOÄ-Erstattung über den Höchstsätzen, vollständiger Privatarztbehandlung im Krankenhaus und Einbettzimmern. Der jährliche Selbstbehalt von 380 Euro ist moderat, und die Zahnversicherung zahlt bis 80 Prozent für Zahnersatz sowie 100 Prozent für Zahnbehandlung. Psychotherapie wird mit 25 vollständig erstatteten Sitzungen pro Jahr abgedeckt, zusätzlich Sehhilfen bis 160 Euro jährlich und umfangreiche Hilfsmittel.
Als geschlossener Tarif steht der A1 nicht mehr für Neukunden offen, doch für bestehende DKV-Versicherte eröffnet sich ein wesentliches Potenzial: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV ermöglicht es oft, durch Optimierung in einen günstigeren Tarif zu wechseln, ohne dabei auf zentrale Leistungen verzichten zu müssen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft in geschlossenen Alten-Welt-Tarifen führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, was den Wechsel besonders attraktiv macht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt konkret auf, welche Optimierungsmöglichkeiten im DKV-Portfolio zum DKV PKV-Tarif A1 realistisch sind.
Basismerkmale
A1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A1: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A1: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW1+SR: Privatarztbehandlung.
SW1+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW1, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%
- Material- und Laborkosten.
Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.



