DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 380 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 25 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum DKV A1, SR, SW1, Z1 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif DKV A1, SR, SW1, Z1 AW kombiniert Chefarztbehandlung im Einbettzimmer mit GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationär ebenfalls mit Chefarztrecht und Privatarztbehandlung. Der Selbstbehalt liegt bei 380 Euro pro Kalenderjahr. Psychotherapie wird ambulant (25 Sitzungen zu 100%, danach staffelweise) und stationär abgedeckt. Die Zahnbehandlung ist mit 100% Erstattung inkludiert, Zahnersatz mit 75% sowie Kieferorthopädie mit 75%.

Als geschlossener Tarif der alten Welt ist der A1, SR, SW1, Z1 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte desselben Versicherers können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Trotzdem bieten sich häufig attraktive Wechseloptionen zu günstigeren Tarifen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen an.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, welche Optimierungspotenziale im DKV PKV-Tarif A1, SR, SW1, Z1 AW für Ihre Situation bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt380 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A1: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.

Psychotherapie

A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A1: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

A1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SW1+SR: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SW1+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SW1, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Z1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
  • 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
  • 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z1: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der DKV A1, SR, SW1, Z1 AW ein geschlossener Tarif ist

Der DKV A1, SR, SW1, Z1 AW wird seit geraumer Zeit nicht mehr für neue, externe Versicherungskunden geöffnet. Für Bestandsversicherte der DKV bleibt jedoch die Möglichkeit, via §204 VVG in diesen hochwertigen Tarif zu wechseln. Dies ist nicht zuletzt dann relevant, wenn ein günstigerer Tarif angestrebt wird, aber hochwertige Leistungsmerkmale wie Chefarzt, Einbettzimmer und erweiterte GOÄ-Sätze erhalten bleiben sollen.

Geschlossene Tarife der alten Welt unterliegen einer natürlich schrumpfenden Risikogemeinschaft, was die Beitragsdynamik belastet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat jedoch Zugang zu einer umfassenden Tariflandschaft und kann prüfen, ob geschlossene Tarife wie dieser für Sie die bessere Wahl darstellen oder ob ein offener Nachfolgetarif mit besserer Beitragsstabilität sinnvoller ist.

Tarifwechsel im DKV A1, SR, SW1, Z1 AW: Ihre Optionen

Innerhalb der DKV können Sie als Bestandsversicherter einen Tarifwechsel gemäß §204 VVG durchführen. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen bei einem Wechsel übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Allerdings hängt dies stets vom individuellen Fall und dem Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie kostenfrei, welche Wechseloptionen innerhalb der DKV verfügbar sind und wie sich diese auf Ihre Prämie auswirken. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine transparente Übersicht und konkrete nächste Schritte. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im A1, SR, SW1, Z1 AW: Wechselalternative prüfen

Dieser Alte-Welt-Tarif mit Chefarzt, Einbettzimmer und erweiterten GOÄ-Sätzen ist attraktiv, aber die geschlossene Risikogemeinschaft führt zu einer ungünstigen Altersstruktur und damit regelmäßig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Die Schrumpfung des Versichertenkollektivs verstärkt diesen Druck zusätzlich.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann häufig Beitragsentlastung bringen, oft bei Beibehaltung gleichwertiger Leistungsmerkmale. Die individuelle Situation entscheidet: Alter, Gesundheitszustand und verfügbare Zieltarife spielen eine Rolle. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung bei Ihrem Versicherer nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum DKV A1, SR, SW1, Z1 AW

Der Tarif bietet ambulant Chefarztbehandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationär ebenfalls Chefarzt und Privatarztbehandlung. Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 380 Euro. Psychotherapie wird ambulant mit 25 Sitzungen zu 100%, dann zu 75% und 50% erstattet, auch stationär abgedeckt. Sehhilfen erhalten bis zu 160 Euro jährlich. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 75%, Kieferorthopädie zu 75%. Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das bedeutet, dass externe Versicherungssuchende nicht aufgenommen werden. Die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Bestehende DKV-Versicherte können jedoch weiterhin mittels §204 VVG in diesen Tarif wechseln, falls eine Optimierung sinnvoll ist.
Der Selbstbehalt beträgt 380 Euro pro Kalenderjahr. Dies ist ein moderater Selbstbehalt und positioniert den Tarif im mittleren Segment. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsjahr fällig und gilt für alle ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen.
Ja, als DKV-Versicherter haben Sie das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb der DKV gemäß §204 VVG. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Die Antwort hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Leistungsanforderungen ab. Als geschlossener Alte-Welt-Tarif mit Chefarztrecht und Einbettzimmer bietet er hochwertige Leistungen, leidet aber unter der schrumpfenden Risikogemeinschaft. Ob sich ein Wechsel rechnet, erfahren Sie durch eine detaillierte Analyse. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann gezielt prüfen, ob ein günstigerer Zieltarif ähnliche oder bessere Leistungen bereitstellt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert