DKV A1, SR, SW1, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A1, SR, SW1, Z2 AW im Profil
Geschlossener Bisex-Tarif der DKV mit hochwertigen Leistungen aus der Alten Welt: Der A1, SR, SW1, Z2 AW kombiniert GOÄ-Erstattung über Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, einen moderaten Selbstbehalt von 380 EUR pro Jahr, umfangreiche Psychotherapie (25 Sitzungen zu 100%) und strukturierte Dentalleistungen mit bis zu 10.000 EUR Jahresbudget über sechs Jahre. Die Alte-Welt-Positionierung dieser DKV Tariffamilie ist mittlerweile selten und richtet sich an Bestandsversicherte, die diese etablierten Kombinationstarife halten möchten.
Geschlossene Tarife wie dieser erleben eine schrumpfende Versichertenbasis, was die Beitragsentwicklung verschärft: Das Risikokollektiv wird kleiner, die Altersstruktur verschiebt sich, und die Beiträge steigen überproportional. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV kann in vielen Fällen eine Lösung sein. Zwar bietet die neue Welt nicht immer die gleiche Vollständigkeit, doch häufig sind dort vergleichbare oder bessere Leistungen zu günstigeren Prämien verfügbar. Altersrückstellungen können tendenziell in großem Umfang mitgenommen werden, wobei die Gesundheitsprüfung in den meisten Fällen entfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche DKV PKV-Tarife für Sie langfristig sinnvoll sind - auch ohne den alten Status quo zu halten.
Basismerkmale
A1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A1: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A1: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW1+SR: Privatarztbehandlung.
SW1+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW1, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z2: Erstattet werden
- 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



