DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 380 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 25 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

DKV A1, SR, SW2, Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif DKV A1, SR, SW2, Z AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt mit einer bemerkenswerten Leistungsausstattung: Die ambulante und zahnärztliche Versorgung folgt GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-fachen Satz (technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach) und kann in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar über die Höchstsätze hinaus erstattet werden. Der stationäre Bereich deckt Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer ab, die Zahnersatzquote liegt bei 80 Prozent, und der Selbstbehalt ist mit 380 Euro moderat dimensioniert.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV bietet Bestandsversicherten oft die Gelegenheit, Prämien zu optimieren, ohne dabei automatisch Leistungseinbußen hinnehmen zu müssen. Geschlossene Tarife wie dieser erleben eine schrumpfende Risikogemeinschaft, die zu Beitragserhöhungen führt; ein Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen. Die Gesundheitsprüfung und die Übernahme der Altersrückstellungen sind im Einzelfall zu klären.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bietet Ihnen eine fundierte Einschätzung, ob ein Tarifwechsel für Ihren DKV PKV-Tarif sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt380 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A1: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.

Psychotherapie

A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A1: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

A1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SW2+SR: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SW2+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SW2, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%

  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was bedeutet das für meine Versicherung?

Der DKV A1, SR, SW2, Z AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, kann aber von bestehenden DKV-Versicherten im Rahmen eines Tarifwechsels nach §204 VVG beibehalten oder angesteuert werden. Als geschlossener Tarif der Alten Welt wirkt sich die sinkende Versichertenzahl strukturell auf die Beitragsentwicklung aus: Die Risikogemeinschaft schrumpft, was zu überdurchschnittlichen Prämiensteigerungen führt. Für Bestandsversicherte ist ein Wechsel in einen offenen oder neueren Tarif deshalb häufig eine attraktive Lösung.

Ältere Tarife wie dieser werden oft nicht mehr öffentlich beworben und sind schwer zu recherchieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann Sie dabei unterstützen, die beste Tarifwechsel-Option für Ihre individuelle Situation zu finden. Ein Wechsel zu besseren Bedingungen ist in der Regel möglich.

Tarifwechsel im DKV A1, SR, SW2, Z AW: Ihre Möglichkeiten

Das Recht zum internen Tarifwechsel bei der DKV ist durch §204 VVG gesetzlich verankert. Ein Wechsel zu einem anderen DKV-Tarif ist ohne erneute Bonitätsprüfung in vielen Fällen möglich; die Übernahme von Altersrückstellungen erfolgt häufig vollständig oder zu großen Teilen. Allerdings hängt die genaue Ausgestaltung vom individuellen Tarifwechsel ab und erfordert eine Prüfung durch unseren PKV-Sachverständigen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, welche Tarifwechsel-Varianten zu einer Beitragssenkung führen und gleichzeitig Ihre Versorgung sichern. Machen Sie den ersten Schritt mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im DKV A1, SR, SW2, Z AW - welche Alternativen gibt es?

Der geschlossene Status dieses Tarifs ist ein struktureller Kostentreiber: Die schrumpfende Versichertenbasis führt zu einer ungünstigen Altersstruktur in der Risikogemeinschaft. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten und sinkende Kapitalerträge, die insbesondere ältere Tarife belasten. Beitragserhöhungen sind daher leider ein häufiges Phänomen bei Bestandstarifen wie dem DKV A1, SR, SW2, Z AW.

Ein Tarifwechsel innerhalb der DKV bietet vielen Versicherten eine praktische Auswegmöglichkeit: Offene oder neuere Tarife können niedriger prämiert sein und profitieren von stabileren Kollektiven, ohne dass Sie auf wichtige Leistungsmerkmale verzichten müssen. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart auf der DKV-Seite, um die Kostentendenz nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechsel-Szenarien: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum DKV A1, SR, SW2, Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor), in Einzelfällen auch darüber hinaus. Psychotherapie wird mit 25 Sitzungen zu 100 Prozent, dann gestaffelt zu 75 und 50 Prozent pro Jahr erstattet. Sehhilfen: 160 Euro jährlich. Stationär: Privatarzt im Zweibettzimmer mit identischen Höchstsätzen. Zahnersatz zu 80 Prozent (bis 2.600 Euro jährlich zu 100 Prozent), Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Kieferorthopädie enthalten. Selbstbehalt: 380 Euro pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, Neukunden von außerhalb der DKV können nicht mehr in diesen Tarif eintreten. Bestehende DKV-Versicherte dürfen diesen Tarif aber weiterhin nutzen und über §204 VVG in ihn wechseln. Die Auswirkung: Die Versichertenbasis schrumpft kontinuierlich, wodurch sich die Altersstruktur ungünstig entwickelt. Dies führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein Wechsel zu einem offenen, neueren Tarif wird damit für viele Bestandsversicherte attraktiv.
Der Selbstbehalt liegt bei 380 Euro pro Versicherungsjahr und gilt ambulant und stationär. Damit positioniert sich dieser Tarif im unteren bis mittleren SB-Segment und bietet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Selbstkostenrisiko und Beitrag. Mit einem Selbstbehalt von unter 500 Euro zählt der Tarif zu den komfortableren Optionen bei älteren DKV-Tarifen.
Ja, als DKV-Versicherter haben Sie das Recht zu einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Bei einem Wechsel bleiben Ihre Altersrückstellungen in der Regel erhalten oder werden zumindest zu großen Teilen übernommen. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie vollständig die Altersrückstellungen transferiert werden, hängt vom Zieltarif ab und muss im Einzelfall geklärt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie bei dieser Entscheidung. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Leistungswünschen ab. Der Tarif ist mit GOÄ über Höchstsatz und 80 Prozent Zahnersatz sehr leistungsstark, aber sein geschlossener Status führt zu Beitragsdruck. Viele Versicherte finden offenere oder jüngere DKV-Tarife mit ähnlichen Leistungen günstiger. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, ob ein Wechsel für Sie konkret Ersparnisse bringt und Ihre Versorgung erhält oder sogar verbessert. Kontaktieren Sie uns für eine Analyse.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert