DKV A1, SR, SW2, Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A1, SR, SW2, Z AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV A1, SR, SW2, Z AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt mit einer bemerkenswerten Leistungsausstattung: Die ambulante und zahnärztliche Versorgung folgt GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-fachen Satz (technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach) und kann in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar über die Höchstsätze hinaus erstattet werden. Der stationäre Bereich deckt Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer ab, die Zahnersatzquote liegt bei 80 Prozent, und der Selbstbehalt ist mit 380 Euro moderat dimensioniert.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV bietet Bestandsversicherten oft die Gelegenheit, Prämien zu optimieren, ohne dabei automatisch Leistungseinbußen hinnehmen zu müssen. Geschlossene Tarife wie dieser erleben eine schrumpfende Risikogemeinschaft, die zu Beitragserhöhungen führt; ein Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen. Die Gesundheitsprüfung und die Übernahme der Altersrückstellungen sind im Einzelfall zu klären.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bietet Ihnen eine fundierte Einschätzung, ob ein Tarifwechsel für Ihren DKV PKV-Tarif sinnvoll ist.
Basismerkmale
A1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A1: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A1: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW2+SR: Privatarztbehandlung.
SW2+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW2, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%
- Material- und Laborkosten.
Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.



