DKV A1, SR, Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A1, SR, Z AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV A1, SR, Z AW aus der Alten Welt richtet sich an Bestandsversicherte, die eine Höchstsatz-Versorgung mit erweiterten Erstattungssätzen suchen. Mit ambulanten Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationären Belegarztleistungen nach denselben Höchstsätzen und einer 80%-Zahnersatzdeckung kombiniert dieser Tarif umfassende Ambulanzversicherung mit solider zahnmedizinischer Versorgung. Der Selbstbehalt liegt bei 380 Euro pro Versicherungsjahr.
Geschlossene Tarife wie dieser sind für Neukunden nicht mehr zugänglich, aber Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife aufgenommen werden. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt in der Regel zu deutlicheren Beitragssteigerungen. Eine genaue Analyse möglicher Wechsel in neuere, möglicherweise günstigere Tarife ist für Versicherte, die mit Beitragserhöhungen konfrontiert sind, häufig ratsam.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel innerhalb der DKV Ihrem Budget entspricht und Ihre Leistungsansprüche wahrt.
Basismerkmale
A1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A1: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A1: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SR: Regel- und Belegarztleistungen.
SR: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%
- Material- und Laborkosten.
Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.



