DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 380 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 25 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

DKV A1, SR, Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif DKV A1, SR, Z AW aus der Alten Welt richtet sich an Bestandsversicherte, die eine Höchstsatz-Versorgung mit erweiterten Erstattungssätzen suchen. Mit ambulanten Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationären Belegarztleistungen nach denselben Höchstsätzen und einer 80%-Zahnersatzdeckung kombiniert dieser Tarif umfassende Ambulanzversicherung mit solider zahnmedizinischer Versorgung. Der Selbstbehalt liegt bei 380 Euro pro Versicherungsjahr.

Geschlossene Tarife wie dieser sind für Neukunden nicht mehr zugänglich, aber Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife aufgenommen werden. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt in der Regel zu deutlicheren Beitragssteigerungen. Eine genaue Analyse möglicher Wechsel in neuere, möglicherweise günstigere Tarife ist für Versicherte, die mit Beitragserhöhungen konfrontiert sind, häufig ratsam.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel innerhalb der DKV Ihrem Budget entspricht und Ihre Leistungsansprüche wahrt.

Basismerkmale

Selbstbehalt380 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A1: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.

Psychotherapie

A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A1: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

A1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SR: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SR: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%

  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was unterscheidet einen geschlossenen Tarif wie den DKV A1, SR, Z AW?

Ein geschlossener Tarif steht nur noch bereits bei diesem Versicherer Versicherten offen, nicht externen Neukunden. Im Fall des DKV A1, SR, Z AW hat dies zur Folge, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und sich die Altersstruktur ungünstiger entwickelt, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Bestandsversicherte können aber gemäß §204 VVG in andere Tarife desselben Versicherers wechseln und damit oft stabilere oder niedrigere Beiträge erreichen.

DKV bietet mehrere offene und geschlossene Tarife mit unterschiedlichen Leistungsstufen an. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen detaillierten Überblick und kann gezielt aufzeigen, welche Tarife innerhalb der DKV zur individuellen Situation passen und langfristig wirtschaftlicher sind.

Tarifwechsel beim DKV A1, SR, Z AW - Was ist möglich?

Gemäß §204 VVG können Sie als Versicherte in einen anderen DKV-Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Dabei werden in vielen Fällen die aufgebauten Altersrückstellungen übernommen, und es ist in der Regel keine vollständige neue Gesundheitsprüfung erforderlich, sondern nur eine Prüfung der hinzukommenden oder erweiterten Leistungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm konkret, welche DKV-Tarife für Sie verfügbar sind und welche Einsparungen oder Leistungsverbesserungen möglich sind. Lassen Sie sich registrieren und Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im DKV A1, SR, Z AW - Handeln statt Abwarten

Der DKV A1, SR, Z AW ist ein geschlossener Tarif aus der Alten Welt, dessen Risikogemeinschaft durch mangelnde Neuzugänge schrumpft und dabei altert. Dies führt systematisch zu höheren Beitragssteigerungen, da die Kostenlast auf immer weniger Versicherte verteilt wird. Wenn Sie eine Erhöhung erhalten, ist dies ein typisches Zeichen für die Dynamik des Tarifkollektivs.

Ein interner Tarifwechsel zu einem offenen oder stabileren DKV-Tarif kann häufig Abhilfe schaffen und in vielen Fällen die Prämie senken, ohne dass Sie auf wesentliche Leistungen verzichten müssen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der DKV-Seite zeigt die langfristige Entwicklung von Deckungsangeboten und Beiträgen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse von Herrn Ferdinand Halm erhalten Sie eine klare Handlungsempfehlung für Ihren individuellen Fall. Jetzt anmelden und profitieren Sie von einer fundierten Vergleichsanalyse.

Häufige Fragen zum DKV A1, SR, Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationäre Belegarztleistungen ebenfalls bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr zu 100%, 160 Euro jährlich für Sehhilfen, umfassende Zahnbehandlung (Prophylaxe, Kunststofffüllungen) zu 100% und Zahnersatz zu 80% bis 2.600 Euro pro Jahr, danach zu 80%. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 380 Euro.
Der Tarif ist geschlossen und steht daher nur Bestandsversicherten der DKV offen, nicht Neukunden. Das bedeutet, die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich ohne Zugang junger, prämiengünstiger Versicherter. Bestehende Versicherte können aber über §204 VVG in andere DKV-Tarife wechseln und damit oft bessere Konditionen erreichen.
Der Selbstbehalt beträgt 380 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Dieser Satz positioniert den Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment und ist für Tarife aus der Alten Welt mit Höchstsatz-Erstattungen typisch.
Ja, gemäß §204 VVG können Sie als Bestandsversicherte in einen anderen DKV-Tarif wechseln. Dabei werden aufgebaute Altersrückstellungen häufig übernommen und eine vollständige Gesundheitsprüfung ist in vielen Fällen nicht erforderlich. Welche Tarife konkret verfügbar sind und welche exakten Konditionen gelten, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach individueller Prüfung feststellen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft sind Beitragserhöhungen mittelfristig überdurchschnittlich wahrscheinlich. Wenn Sie ein angepasstes Selbstbehalt-Niveau, Einbettzimmer oder andere Optimierungen akzeptieren, bietet sich ein Wechsel oft an. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Konstellation und empfiehlt konkrete nächste Schritte.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert