DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 380 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 25 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: DKV A1, SR, Z1 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif A1, SR, Z1 AW der DKV ist ein Tarif der Alten Welt und kombiniert ambulante Leistungen bis über die GOÄ-Höchstsätze mit stationärer Belegarztbehandlung und solider Zahnversorgung. Im ambulanten Bereich erstattet der A1 ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen GOÄ-Satz; in medizinisch begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Bei der Zahnversorgung (Z1) werden Zahnbehandlungen vollständig erstattet, Zahnersatz zu 75 Prozent und Kieferorthopädie ebenfalls zu 75 Prozent. Der Selbstbehalt liegt bei 380 Euro jährlich. Versicherte wohnen in Mehrbettzimmern und haben keinen Chefarztanspruch im stationären Bereich, profitieren aber von Belegarztleistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.

Als geschlossener Tarif ist der A1, SR, Z1 AW für externe Neuversicherte nicht mehr zugänglich. Die Risikogemeinschaft schrumpft dabei kontinuierlich, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren und häufig in modernere Tarife mit besseren Leistungen oder niedrigeren Beiträgen wechseln. Die Gestaltung des A1, SR, Z1 AW mit über-Höchstsatz-Leistungen sowie hoher Zahndeckung war eine Premium-Positionierung ihrer Zeit, wird aber durch die Alten-Welt-Struktur und sinkende Kollektivgröße zunehmend kostspieliger.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt für den DKV PKV-Tarif, welche Optimierungsmöglichkeiten es für Ihre individuelle Situation gibt.

Basismerkmale

Selbstbehalt380 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A1: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.

Psychotherapie

A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A1: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

A1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SR: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SR: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Z1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
  • 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
  • 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z1: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: A1, SR, Z1 AW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den geschlossenen Status für den A1, SR, Z1 AW bedeutsam?

Der Tarif ist seit längerer Zeit nicht mehr für Neukunden zugänglich und richtet sich daher ausschließlich an Bestandsversicherte der DKV. Das führt zu einer sinkenden Risikogemeinschaft, da regelmäßig Versicherte ausscheiden und keine neuen Mitglieder hinzukommen. Diese Entwicklung verschärft die Beitragsdynamik: Die verbleibenden Versicherten tragen einen wachsenden Anteil der Kosten, und Beitragserhöhungen fallen oft deutlich höher aus als in offenen Tarifen mit stabiler oder wachsender Gruppe. Jedoch können bestehende Versicherte der DKV über einen §204 VVG Wechsel den Tarif intern optimieren.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben und tauchen in Bestandslisten nicht mehr prominent auf. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch solche Bestandstarife genau und kann beurteilen, ob ein Wechsel zu einem offeneren oder moderneren Tarif bei der DKV sinnvoll ist. In vielen Fällen sind dabei die vorhandenen Altersrückstellungen voll oder teilweise übertragbar, und häufig zeichnen sich bessere oder zumindest gleichwertige Leistungen bei niedrigerem Beitrag ab.

Wie funktioniert ein Tarifwechsel im A1, SR, Z1 AW der DKV?

Als Versicherter dieses Tarifs haben Sie das Recht, innerhalb der DKV in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne den Versicherer wechseln zu müssen (§204 VVG). Dabei spielen zwei Faktoren eine Rolle: Erstens werden in vielen Fällen die bereits angesparten Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitgenommen, was zusätzliche Sparpotenziale eröffnet. Zweitens ist eine erneute Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel innerhalb des gleichen Versicherers oft nicht erforderlich, jedoch lässt sich dies nicht universell sagen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Wechseloptionen für Sie verfügbar sind und wie sich diese auf Beitrag und Leistung auswirken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt diese Analyse durch und berät Sie persönlich zu den Chancen. Jetzt anmelden und erhalten Sie ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Wechselszenario.

Warum Beitragserhöhungen im A1, SR, Z1 AW immer häufiger werden

Der A1, SR, Z1 AW ist ein Tarif der Alten Welt mit geschlossenem Kollektiv, das heißt: Die Gruppe der Versicherten wird regelmäßig kleiner, während das Durchschnittsalter steigt. Diese demografische Verschiebung ist der Haupttreiber für Beitragserhöhungen, denn die medizinischen Leistungskosten verteilen sich auf immer weniger und immer ältere Schultern. Zusätzlich laufen die Altersrückstellungen aus älteren Versichertenjahrgängen aus, womit das Risikopufferpotenzial schwindet. Im Gegensatz zu offenen Tarifen, die von Neukundenakquisition und jüngeren Altersgruppen profitieren, verschärft sich diese Situation bei geschlossenen Tarifen kontinuierlich.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann eine wirksame Antwort sein. Häufig sind modernere Tarife bei gleichen oder besseren Leistungen günstiger als das Verbleiben im Bestandstarif unter erneuten Erhöhungen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie sich Ihre bisherigen Beiträge entwickelt haben. Danach erfahren Sie durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkrete Szenarien: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, wie Sie durch Jetzt anmelden einen Weg zu stabileren Beiträgen finden können.

Häufige Fragen zum DKV A1, SR, Z1 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Laborleistungen bis 1,3-fach, technische Leistungen bis 2,5-fach und in medizinisch begründeten Einzelfällen auch über diese Höchstsätze hinaus. Zahnbehandlungen werden zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu jeweils 75 Prozent. Im ambulanten Bereich erhalten Versicherte 25 Psychotherapie-Sitzungen zu 100 Prozent pro Jahr, weitere Sitzungen mit gestaffeltem Kostenersatz. Sehhilfen werden mit 160 Euro jährlich bezuschusst. Der Selbstbehalt beträgt 380 Euro pro Kalenderjahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neuversicherten von außen auf. Das bedeutet, dass die Versichertenzahl kontinuierlich abnimmt, während gleichzeitig die Altersstruktur des Kollektivs ansteigt. Diese Dynamik führt zu einer tendenziellen Verschärfung der Beitragsentwicklung, da die verbleibenden und älteren Versicherten einen wachsenden Kostenanteil tragen müssen. Für Bestandsversicherte der DKV eröffnet sich dagegen die Möglichkeit eines Tarifwechsels innerhalb des Unternehmens.
Der Selbstbehalt liegt bei 380 Euro pro Kalenderjahr. Dieser Betrag wird bei ambulanten und zahnärztlichen Leistungen fällig; bei stationärer Behandlung gelten üblicherweise separat festgelegte Bedingungen. Ein moderater Selbstbehalt wie dieser positioniert den Tarif im mittleren Segment und bietet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigenverantwortung des Versicherten und Leistungszuschuss durch die Versicherung.
Ja, als Bestandsversicherter der DKV haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen können dabei die vorhandenen Altersrückstellungen mitgenommen werden, und oft ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche Optionen zu besseren Beiträgen verfügbar sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und Ihren persönlichen Leistungsanforderungen ab. Wenn Sie bereits mehrere Beitragserhöhungen hinter sich haben und der geschlossene Status des Tarifs zunehmend spürbar wird, lohnt sich eine Überprüfung häufig. Besonders wenn Sie jünger sind oder nur eine moderate Gesundheitsvorgeschichte haben, können Sie oft in modernere, offene Tarife mit besseren Konditionen wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre genaue Situation und zeigt, ob und um wie viel sich ein Wechsel für Sie auszahlt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert