DKV A1, SR, Z1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: DKV A1, SR, Z1 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A1, SR, Z1 AW der DKV ist ein Tarif der Alten Welt und kombiniert ambulante Leistungen bis über die GOÄ-Höchstsätze mit stationärer Belegarztbehandlung und solider Zahnversorgung. Im ambulanten Bereich erstattet der A1 ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen GOÄ-Satz; in medizinisch begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Bei der Zahnversorgung (Z1) werden Zahnbehandlungen vollständig erstattet, Zahnersatz zu 75 Prozent und Kieferorthopädie ebenfalls zu 75 Prozent. Der Selbstbehalt liegt bei 380 Euro jährlich. Versicherte wohnen in Mehrbettzimmern und haben keinen Chefarztanspruch im stationären Bereich, profitieren aber von Belegarztleistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.
Als geschlossener Tarif ist der A1, SR, Z1 AW für externe Neuversicherte nicht mehr zugänglich. Die Risikogemeinschaft schrumpft dabei kontinuierlich, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren und häufig in modernere Tarife mit besseren Leistungen oder niedrigeren Beiträgen wechseln. Die Gestaltung des A1, SR, Z1 AW mit über-Höchstsatz-Leistungen sowie hoher Zahndeckung war eine Premium-Positionierung ihrer Zeit, wird aber durch die Alten-Welt-Struktur und sinkende Kollektivgröße zunehmend kostspieliger.
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Basismerkmale
A1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A1: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A1: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SR: Regel- und Belegarztleistungen.
SR: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Z1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z1: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



